Haftung:
Einzelunternehmen und Personengesellschafter haften
mit Ausnahme des Kommanditisten grundsätzlich persönlich für
sämtliche Verbindlichkeiten auch mit ihrem Privatvermögen. Bei der
KG, GmbH und GmbH & Co. KG gibt es zumindest die Haftungsbeschränkung
auf die Höhe der Einlage. Diese eindeutige Be- oder Entlastung muss
aber im Kontext gesehen werden und darf nicht über die tatsächliche
wirtschaftliche Situation des Existenzgründers täuschen. Denn
oftmals muss für eine Kreditaufnahme durch eine GmbH eine
persönliche Sicherheit oder eine Bürgschaft gegeben werden. Damit
ist der Vorteil im Vergleich zum Personenunternehmen wieder entfallen.
Für Freiberufler spielen andere Überlegungen eine vorrangige
Rolle. Sie sichern ihre Berufsrisiken in der Regel durch eine
Haftpflichtversicherung ab und tätigen zumeist nur Investitionen in
geringer Höhe. Hier ist die Haftung also eher zweitrangig. Daher
kommt es bei Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Architekten eher
selten zur Gründung einer GmbH, was auch mit dem Berufsstand an sich
zu tun hat.
Bei der GmbH sind zudem die höheren
Gründungskosten zu bedenken. Hier halten Rechtsanwalt, Notar sowie
Handelsregister die Hand auf, zudem ist das Mindestkapital
aufzubringen. Darüber hinaus müssen von Beginn an Buchführung und
Bilanz erstellt werden, auch wenn der Umsatz noch so gering ausfällt.
Zudem sind auch noch Publizitätspflichten zu erfüllen, die
Ertragssituation wird transparent.
Einzelunternehmer und
Personengesellschaften handeln eher nach dem Grundsatz der
Selbstverwaltung, hier besteht eine unmittelbare Verbindung zwischen
natürlicher Person und Unternehmen.
Wer hier qualifizierte
Fremde als Geschäftsführer engagieren will, fährt mit einer GmbH
besser.
Zuletzt geändert am 27.11.2006
Copyright www.valuenet.de