Vor- und Nachteile der Rechtsformen

Haftung:
Einzelunternehmen und Personengesellschafter haften mit Ausnahme des Kommanditisten grundsätzlich persönlich für sämtliche Verbindlichkeiten auch mit ihrem Privatvermögen. Bei der KG, GmbH und GmbH & Co. KG gibt es zumindest die Haftungsbeschränkung auf die Höhe der Einlage. Diese eindeutige Be- oder Entlastung muss aber im Kontext gesehen werden und darf nicht über die tatsächliche wirtschaftliche Situation des Existenzgründers täuschen. Denn oftmals muss für eine Kreditaufnahme durch eine GmbH eine persönliche Sicherheit oder eine Bürgschaft gegeben werden. Damit ist der Vorteil im Vergleich zum Personenunternehmen wieder entfallen.

Für Freiberufler spielen andere Überlegungen eine vorrangige Rolle. Sie sichern ihre Berufsrisiken in der Regel durch eine Haftpflichtversicherung ab und tätigen zumeist nur Investitionen in geringer Höhe. Hier ist die Haftung also eher zweitrangig. Daher kommt es bei Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Architekten eher selten zur Gründung einer GmbH, was auch mit dem Berufsstand an sich zu tun hat.

Bei der GmbH sind zudem die höheren Gründungskosten zu bedenken. Hier halten Rechtsanwalt, Notar sowie Handelsregister die Hand auf, zudem ist das Mindestkapital aufzubringen. Darüber hinaus müssen von Beginn an Buchführung und Bilanz erstellt werden, auch wenn der Umsatz noch so gering ausfällt. Zudem sind auch noch Publizitätspflichten zu erfüllen, die Ertragssituation wird transparent.

Einzelunternehmer und Personengesellschaften handeln eher nach dem Grundsatz der Selbstverwaltung, hier besteht eine unmittelbare Verbindung zwischen natürlicher Person und Unternehmen.
Wer hier qualifizierte Fremde als Geschäftsführer engagieren will, fährt mit einer GmbH besser.

Zuletzt geändert am 27.11.2006

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