Für den Bezug von Arbeitslosengeld kommen gemäß § 117 des
dritten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB III) zwei Alternativen
in Betracht:
- Arbeitslosigkeit
oder
- berufliche Weiterbildung.
In beiden Fällen besteht
der Anspruch nur, soweit der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr noch
nicht vollendet hat (§ 117 Absatz 2 SGB III).
Die beiden Formen werden in diesem Ratgeber detailliert erläutert.
Zuletzt geändert am 11.02.2006
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