Voraussetzungen

Für den Bezug von Arbeitslosengeld kommen gemäß § 117 des dritten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB III) zwei Alternativen in Betracht:

  • Arbeitslosigkeit
    oder
  • berufliche Weiterbildung.

In beiden Fällen besteht der Anspruch nur, soweit der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 117 Absatz 2 SGB III).

Die beiden Formen werden in diesem Ratgeber detailliert erläutert.

Zuletzt geändert am 11.02.2006

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