Vorbeugender Schutz

Zwar ist laut Bundesgerichtshof (BGH) der Nutzer nicht verpflichtet, routinemäßige Vorkehrungen gegen Dialer zu treffen (Urteil des BGH vom 04.03.2004, Aktenzeichen: III ZR 96/03), zur Vermeidung von Ärger und Rechtsstreitigkeiten gibt es jedoch relativ sichere Wege, Dialern aus dem Weg zu gehen:

  • Nutzung eines anderen Betriebssystems als Windows
  • Surfen per DSL
  • Sperre von Mehrwertdienstnummern

Bisher funktionieren Dialer (fast) ausschließlich auf Basis des Betriebssystems Windows. Das liegt wohl an der marktbeherrschenden Position des Microsoft-Systems. Auch wenn schon einzelne Dialer für Mac OS X gesichtet wurden; wer mit anderen Systemen ins Netz geht, ist bisher ziemlich sicher.

Bei einer DSL-Verbindung erfolgt anders als bei ISDN- oder Modem-Verbindung keinerlei Einwahl in das Telefonnetz. Aufgrund dieses technischen Unterschiedes sind Webdialer für DSL-Surfer keinerlei Gefahr.

Natürlich kann jeder Telefonkunde auch die Mehrwertdienstnummern sperren lassen, allerdings ist ihm dann auch die Nutzung seriöser Mehrwertdienstleister verwehrt. Durch die geltende Begrenzung der zulässigen Dialereinwahl auf 0900-9-Nummern verursacht eine alleinige Sperre dieser Vorwahl jedoch mittlerweile keine weiteren Einschränkungen mehr. Bei den meisten Netzbetreibern kostet die Sperre allerdings eine einmalige Gebühr.

Daneben existieren verschiedene Hard- und Softwarelösungen, die mit unterschiedlichem Erfolg Dialer erkennen oder ihre Einwahl verhindern.

Zuletzt geändert am 08.01.2006

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