Das gerichtliche Mahnverfahren bietet gegenüber Beitreibung einer
Forderung auf dem Klageweg eine Reihe von Vorzügen.
Das
Gericht prüft im Mahnverfahren nicht, ob die Forderung überhaupt
besteht. Der Gläubiger muss sie nur behaupten. Dies erleichtert ihm
die Beantragung eines Mahnbescheides enorm, da er seine Ansprüche
nicht zunächst, wie im Klageverfahren, seitenlang darlegen muss.
Oft wird es einfach auch so sein, dass der Gläubiger erst einmal
das Mahnverfahren wählt, weil er auf das Ausbleiben einer Reaktion
des Schuldners (Widerspruch) hofft und so leicht einen
Vollstreckungsbescheid erwirken kann. Nicht zuletzt aus diesem Grund
erfreut sich das Mahnverfahren auch unter Rechtsanwälten und
Inkassobüros steigender Beliebtheit.
In jedem Fall ist das
Mahnverfahren aber kostengünstig, da nur einen Bruchteil der
üblichen Gerichtsgebühren zu entrichten sind (siehe Abschnitt
"Kosten").
Zuletzt geändert am 15.05.2007
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