Innerhalb der gesetzlichen Grenzen -bestehend aus dem
Arbeitsvertrag, den Arbeitsschutzvorschriften und dem
Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers - steht dem Arbeitgeber ein
Direktionsrecht in persönlicher, fachlicher, zeitlicher und
örtlicher Hinsicht zu.
Da aber im Telearbeitsverhältnis
stets eine räumliche Distanz zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
besteht, sind in erster Linie E-Mail und Telefon die
Kommunikationsmittel zur Ausübung des Weisungsrechts.
Rechtstipp: Um auch trotz gelegentlicher Nichterreichbarkeit -
beispielsweise durch einseitige Verweigerung des Kommunikationsmittels
- den Arbeitsfluss zu erhalten, bietet es sich an, mit dem Mitarbeiter
gemeinsam bestimmte inhaltliche und zeitliche Zielvorgaben zu
vereinbaren.
Zuletzt geändert am 30.04.2006
Copyright www.valuenet.de