Weisungsrecht des Arbeitgebers

Innerhalb der gesetzlichen Grenzen -bestehend aus dem Arbeitsvertrag, den Arbeitsschutzvorschriften und dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers - steht dem Arbeitgeber ein Direktionsrecht in persönlicher, fachlicher, zeitlicher und örtlicher Hinsicht zu.

Da aber im Telearbeitsverhältnis stets eine räumliche Distanz zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht, sind in erster Linie E-Mail und Telefon die Kommunikationsmittel zur Ausübung des Weisungsrechts.

Rechtstipp: Um auch trotz gelegentlicher Nichterreichbarkeit - beispielsweise durch einseitige Verweigerung des Kommunikationsmittels - den Arbeitsfluss zu erhalten, bietet es sich an, mit dem Mitarbeiter gemeinsam bestimmte inhaltliche und zeitliche Zielvorgaben zu vereinbaren.

Zuletzt geändert am 30.04.2006

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