Neben dem Gründungszuschuss gibt es für
Existenzgründer noch weitere Hilfen:
- nach dem
Dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III):
Arbeitslose,
die beabsichtigen, eine selbstständige Existenz zu gründen, können
zur Vorbereitung an einem entsprechenden Gründerseminar im Rahmen
einer Weiterbildung oder einer Trainingsmaßnahme teilnehmen.
- nach dem Europäischen Sozialfonds (ESF):
Bei Bezug von
Überbrückungsgeld, eines Existenzgründungszuschusses oder eines
Gründungszuschusses kann die selbstständige Tätigkeit im
ersten Jahr nach der Gründung durch ein Coaching begleitet
werden. Ziel des Coachings ist, Existenzgründer bei der Bewältigung
und Lösung von Problemen in der Anfangsphase der selbstständigen
Tätigkeit zu unterstützen. Individuelle, zielgerichtete
Einzelberatung soll helfen, die neue berufliche Situation erfolgreich
zu meistern.
Auf diese Leistungen besteht allerdings
kein Rechtsanspruch.
Nähere Auskünfte erteilt die Agentur
für Arbeit.
Zuletzt geändert am 04.12.2006
Copyright www.valuenet.de