Weitere Fördermöglichkeiten

Neben dem Gründungszuschuss gibt es für Existenzgründer noch weitere Hilfen:

  • nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III):
    Arbeitslose, die beabsichtigen, eine selbstständige Existenz zu gründen, können zur Vorbereitung an einem entsprechenden Gründerseminar im Rahmen einer Weiterbildung oder einer Trainingsmaßnahme teilnehmen.
  • nach dem Europäischen Sozialfonds (ESF):
    Bei Bezug von Überbrückungsgeld, eines Existenzgründungszuschusses oder eines Gründungszuschusses kann die selbstständige Tätigkeit im ersten Jahr nach der Gründung durch ein Coaching begleitet werden. Ziel des Coachings ist, Existenzgründer bei der Bewältigung und Lösung von Problemen in der Anfangsphase der selbstständigen Tätigkeit zu unterstützen. Individuelle, zielgerichtete Einzelberatung soll helfen, die neue berufliche Situation erfolgreich zu meistern.

Auf diese Leistungen besteht allerdings kein Rechtsanspruch.

Nähere Auskünfte erteilt die Agentur für Arbeit.

Zuletzt geändert am 04.12.2006

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