In vielen Fällen müssen Sie noch weitere Stellen informieren:
- Krankenversicherung bei Verletzten
- Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen
- Insassenunfallversicherung bei Verletzungen von Insassen
- Rechtsschutzversicherung
- Kaskoversicherung
Zuletzt geändert am 03.02.2006
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