Weitere zu informierende Stellen

In vielen Fällen müssen Sie noch weitere Stellen informieren:

  • Krankenversicherung bei Verletzten
  • Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen
  • Insassenunfallversicherung bei Verletzungen von Insassen
  • Rechtsschutzversicherung
  • Kaskoversicherung

Zuletzt geändert am 03.02.2006

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