Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht liegt vor, wenn ein
Konkurrenzunternehmen eine potentiell für einen Mitbewerber
interessante Domain besetzt. Ziel der Domain-Registrierung ist in so
einem Fall, den Konkurrenten am werbewirksamen Internetauftritt zu
hindern.
Dieses Verhalten ist sittenwidrig (Beschluss des
Landgerichts Stuttgart vom 09.07.1997, Aktenzeichen:
11 KfH O 82/97; Urteil des Landgerichts Braunschweig vom
05.08.1996, Aktenzeichen: 9 O 188/97).
Zuletzt geändert am 25.04.2006
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