Einleitung
Im Krieg und in der Liebe sei alles erlaubt, heißt es. Anders
liegt es im wirtschaftlichen Wettbewerb. Bestimmte Verhaltensweisen
gelten hier als unlauter (von "Sittenwidrigkeit" spricht man
inzwischen nicht mehr) - sie sind deshalb verboten. Anders als in
anderen Ländern, wird in Deutschland die Einhaltung der
Wettbewerbsregeln aber nicht von einer Verwaltungsbehörde überwacht.
Stattdessen hat der Konkurrent eines Unternehmens, das gegen diese
Regeln verstößt, einen Anspruch auf Unterlassung. Diesen Anspruch
kann er gerichtlich durchsetzten - dies geschieht wegen des
Eilbedürfnisses meist durch eine einstweilige Verfügung.
Bevor aber der "Verletzte", also derjenige, der jemandem einen
Verstoß gegen die Regeln des Wettbewerbs vorwirft, vor den Kadi
zieht, tut er gut daran, dem vermeintlichen "Verletzer" vorher die
Gelegenheit zu geben, seinen Verstoß überhaupt als solchen zu
erkennen und ihn gegebenenfalls abzustellen. Rechtlich ist er zumeist
sogar dazu verpflichtet. In der Praxis hat sich hierfür die Abmahnung
herausgebildet, die mittlerweile auch vom reformierten Gesetz gegen
den unlauteren Wettbewerb (UWG) als Regelfall gesetzlich vorgesehen
ist.
Der vorliegende Ratgeber erklärt, was eine Abmahnung
ist, welchen Sinn und Zweck sie erfüllt, wie sie auszusehen hat und
welche Möglichkeiten der gerichtlichen Durchsetzung es gibt, aber
auch wie der Abgemahnte sich wehren kann.
In diesem ersten
Teil des Ratgebers wird die Rechtslage aus der Sicht des Abmahnenden
beschrieben. In Teil 2 wird die Rechtslage aus der Sichtweise des
Abgemahnten beleuchtet.
Zuletzt geändert am 25.03.2006
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