Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Teil 2

Einleitung

Wer das erste Mal eine Abmahnung in den Händen hält, dürfte zunächst erschreckt sein. Da wird von angeblich wettbewerbswidrigem Verhalten gesprochen, eine Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsaufforderung gesetzt und mit hohen Kosten gedroht. Statt sofort die beigefügte Erklärung zu unterschreiben, um den in Aussicht gestellten Kosten zu entkommen, sollte der Empfänger eines solchen Schreibens zunächst einmal Ruhe bewahren. Welche Tätigkeit, welches Verhalten wird genau angegriffen? Ist der Abmahnende überhaupt ein Mitwettbewerber? Wann läuft die Frist aus? Diesen Fragen sollte in Ruhe nachgegangen werden, bevor überlegt wird, wie man am besten auf dieses Schreiben reagiert.

Der vorliegende Ratgeber "Wettbewerbsrechtliche Abmahnung" gibt in einem zweiten Teil dem Empfänger einer Abmahnung einige Hilfestellungen für diese Situation. Was der Abmahnende zu beachten hat, ergibt sich aus Teil 1.

Zuletzt geändert am 25.03.2006

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