Einleitung
Wer das erste Mal eine Abmahnung in den Händen hält, dürfte
zunächst erschreckt sein. Da wird von angeblich wettbewerbswidrigem
Verhalten gesprochen, eine Frist zur Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungsaufforderung gesetzt und mit hohen Kosten gedroht. Statt
sofort die beigefügte Erklärung zu unterschreiben, um den in
Aussicht gestellten Kosten zu entkommen, sollte der Empfänger eines
solchen Schreibens zunächst einmal Ruhe bewahren. Welche Tätigkeit,
welches Verhalten wird genau angegriffen? Ist der Abmahnende
überhaupt ein Mitwettbewerber? Wann läuft die Frist aus? Diesen
Fragen sollte in Ruhe nachgegangen werden, bevor überlegt wird, wie
man am besten auf dieses Schreiben reagiert.
Der vorliegende
Ratgeber "Wettbewerbsrechtliche Abmahnung" gibt in einem zweiten Teil
dem Empfänger einer Abmahnung einige Hilfestellungen für diese
Situation. Was der Abmahnende zu beachten hat, ergibt sich aus
Teil 1.
Zuletzt geändert am 25.03.2006
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