Der Arbeitslohn im Bereich zwischen 400 und 800 Euro ist
steuerpflichtig und muss über Lohnsteuerkarte individuell versteuert
werden. Hier gibt es keine Abmilderung. Sofern es sich um ein zweites
Beschäftigungsverhältnis handelt, wird die Lohnsteuer nach
Steuerklasse VI berechnet. Bei einem monatlichen Arbeitslohn von
800 Euro fällt auch bei Besteuerung über
Lohnsteuerkarte in den Steuerklassen I, II, III und IV wegen der
Freibeträge noch keine Lohnsteuer an.
| Niedrig entlohnte
Beschäftigung in Steuerklasse VI |
| Im Jahr 2004
| Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
|
Arbeitslohn für die Nebenbeschäftigung | 600,00 Euro
| 600,00 Euro |
| Lohnsteuer nach
Steuerklasse VI | ./. 90,00 Euro | - |
| Solidaritätszuschlag | ./. 1,80 Euro
| - |
| ggf. Kirchensteuer (9 % von
90,00 Euro) | ./. 8,10 Euro | - |
| Sozialversicherungsbeiträge (insgesamt 41,9 %
von 218,00 Euro) | ./. 101,90 Euro | +
125,70 Euro |
| Nettoverdienst des
Arbeitnehmers | = 398,20 Euro | |
| Gesamtkosten des Arbeitgebers | |
= 725,70 Euro |
Üben Sie mehrere
geringfügige Beschäftigungen mit einem Verdienst von jeweils unter
400 Euro aus, kommt die Pauschalsteuer von zwei Prozent
leider nicht mehr in Betracht. Denn diese ist nur anwendbar, wenn der
Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
entrichtet (12 Prozent oder ab Juli 2006 dann 15 Prozent
oder 5 Prozent im Haushalt). Übersteigt aber der Gesamtverdienst
infolge Zusammenrechnung die Grenze von 400 Euro, sind alle
Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig - im Bereich bis
800 Euro mit ermäßigten Arbeitnehmerbeiträgen.
Bei der
Steuer gilt in diesem Fall Folgendes:
Ist für eine
Beschäftigung bis 400 Euro Monatsverdienst die Zahlung von
Pauschalbeiträgen zur Rentenversicherung und demzufolge die
Pauschalsteuer von 2 Prozent nicht möglich, kann der Arbeitslohn
pauschal mit 20 Prozent versteuert werden (§ 40a
Absatz 2a Einkommensteuergesetz, EStG). Denn für Zwecke der
Pauschalbesteuerung wird jede geringfügige Beschäftigung für sich
betrachtet (R 128 Absatz 1 LStR).
Zuletzt geändert am 03.07.2006
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