Das Patent bewirkt, dass gemäß § 9 des Patentgesetzes
(PatG) allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung
gewerblich zu nutzen. Es gewährt dem Patentinhaber somit eine
Monopolstellung.
Dritten ist es verboten, ohne die Zustimmung
des Patentinhabers die Erfindung herzustellen, zu verkaufen oder zu
gebrauchen. Der Patentinhaber hat für einen bestimmten Zeitraum -
jedoch maximal für 20 Jahre ab Anmeldung (§ 16 PatG) - die
alleinige Möglichkeit, seine Erfindung finanziell zu nutzen. Er kann
dies selbst tun oder aber Lizenzen vergeben.
Zuletzt geändert am 01.05.2006
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