Wer ein Mietverhältnis eingeht, sollte umsichtig handeln. Vor
Vertragsschluss empfiehlt es sich unbedingt, die Wohnung gemeinsam mit
dem Vermieter gründlich zu besichtigen.
Für beide Seiten
hilfreich ist es, Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung in einem
Übergabeprotokoll festzuhalten. Für bereits vorhandene Mängel ist
so ein Nachweis möglich. Die Beschreibung der Mängel sollte
möglichst ausführlich sein.
Rechtstipp für Vermieter
und Mieter: Vereinbaren Sie gleich im Übergabeprotokoll, wer die
Schäden repariert. Das Protokoll sollte dann zum Bestandteil des
Mietvertrages gemacht werden.
Zuletzt geändert am 05.01.2006
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