Rechtsfragen zum Wohnungseigentum regelt das "Gesetz über das
Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht", kurz:
"Wohnungseigentumsgesetz" (WEG).
Zum 1. Juli 2007 ist eine
neue Novelle des WEG in Kraft getreten. Diese soll die Verwaltung von
Eigentumswohnungen erleichtern und vereinheitlicht das
Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen mit dem in anderen
privatrechtlichen Streitigkeiten.
Zuletzt geändert am 01.07.2007
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