Das Urheberrecht unterliegt zeitlichen und räumlichen Grenzen. Das
Urheberrecht erlischt einheitlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Das geht aus § 64 Urheberrechtsgesetz (UrhG) hervor.
Erst nach Ablauf der 70 Jahre ist das Werk frei nutzbar, es gilt
als "gemeinfrei".
Zuletzt geändert am 14.03.2006
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