Ein Ehevertrag kann vor der Ehe zwischen Verlobten als auch
zwischen einem bereits verheirateten Ehepaar geschlossen werden.
Der Zeitpunkt ist jedoch entscheidend für die zu treffenden
Regelungen, muss bei bereits Verheirateten doch insbesondere der
Ausgleich eines schon entstandenen Zugewinns berücksichtigt werden.
Wird der Vertrag unter Verlobten geschlossen, wird er erst im
Zeitpunkt der Eheschließung wirksam. Ansonsten gilt der Vertrag ab
Unterzeichnung durch die Parteien vor dem Notar.
Zuletzt geändert am 09.01.2006
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