Zeitpunkt des Vertrages

Ein Ehevertrag kann vor der Ehe zwischen Verlobten als auch zwischen einem bereits verheirateten Ehepaar geschlossen werden.

Der Zeitpunkt ist jedoch entscheidend für die zu treffenden Regelungen, muss bei bereits Verheirateten doch insbesondere der Ausgleich eines schon entstandenen Zugewinns berücksichtigt werden.

Wird der Vertrag unter Verlobten geschlossen, wird er erst im Zeitpunkt der Eheschließung wirksam. Ansonsten gilt der Vertrag ab Unterzeichnung durch die Parteien vor dem Notar.

Zuletzt geändert am 09.01.2006

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