Zusätzlich zur Beurteilung müssen in der Regel - sofern das für
das Gesamtbild des Beurteilten erforderlich ist - folgende Punkte in
das qualifizierte Zeugnis aufgenommen werden:
- Fortbildungen
- Besondere Fachkenntnisse
- Fremdsprachenkenntnisse
- Ehrlichkeit (nur bei Kassierern,
Verkäufern, Hausangestellten)
Was dagegen nichts im
Zeugnis zu suchen hat: Der folgende Abschnitt klärt auf.
Zuletzt geändert am 03.08.2005
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