Zusätzliche Angaben

Zusätzlich zur Beurteilung müssen in der Regel - sofern das für das Gesamtbild des Beurteilten erforderlich ist - folgende Punkte in das qualifizierte Zeugnis aufgenommen werden:

  • Fortbildungen
  • Besondere Fachkenntnisse
  • Fremdsprachenkenntnisse
  • Ehrlichkeit (nur bei Kassierern, Verkäufern, Hausangestellten)

Was dagegen nichts im Zeugnis zu suchen hat: Der folgende Abschnitt klärt auf.

Zuletzt geändert am 03.08.2005

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