Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es die Gerichte zu entlasten,
indem man einen neuen außergerichtlichen Weg zur Konfliktbeilegung
sucht. Der Konsens als Alternative zum Streit. Das
Schlichtungsverfahren bietet hier eine Möglichkeit zu tragfähigen
Vereinbarungen bei unterschiedlichen Interessenlagen zu kommen.
Beispiel Nachbarschaftsstreitigkeiten: Hier geht in den meisten
Fällen nicht nur um eine Klärung eines einzelnen Streitfalles,
sondern auch und nicht zuletzt darum, wie die Parteien in Zukunft
miteinander umgehen und leben wollen. Da, wo ein Streit die Fronten
nur verhärtet, kann das Schlichtungsverfahren Mauern aufbrechen und
konstruktive Lösungen finden.
Zuletzt geändert am 10.02.2006
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