Razzia bei Juicy Fields – Rückerstattung Ihrer Investitionen?

  • 3 Minuten Lesezeit

Durchsuchungen bei „Juicy Fields“-Verantwortlichen – Vermögen beschlagnahmt

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat mit Pressemitteilung vom 17.08.2022 veröffentlicht, dass bei zwölf Verantwortlichen der Internetplattform „juicyfields.io“ Durchsuchungen ihrer Wohnungen und der Geschäftsräume von fünf Firmen erfolgten. Von vier Gesellschaften wurde Vermögen über jeweils 2.557.197,97 Euro beschlagnahmt. Auch zahlreiche Unterlagen konnten sichergestellt werden.

Die Cannabis-Crowdinvesting-Plattform Juicy Fields bot seit 2020 in Deutschland sogenanntes „E-Growing“ an: Investoren konnten sich über virtuelle Gewächshäuser an Anbau, Ernte und Verkauf von medizinischen Cannabis-Pflanzen beteiligen; dafür wurden ihnen erhebliche Renditen von bis zu 100% in Aussicht gestellt. Die Investoren erhielten zunächst auch Auszahlungen, offenbar nur, um Vertrauen zu schaffen und sie zu weiteren Investitionen zu ködern. Zuletzt konnten die Anleger nicht einmal mehr auf ihre Konten zugreifen.

Durch die Ermittlungen soll nun geklärt werden, ob die erworbenen Pflanzen tatsächlich existierten oder ob die Anleger im Rahmen eines sogenannten „Schneeballsystems“ (Exit Scam) betrogen wurden – Auszahlungen an die Investoren erfolgen dann direkt aus den neu eingenommenen Geldern.

Mehrfache Warnungen und Verbot der BaFin: Vermögensanlagen ohne Verkaufsprospekt

An der Durchsuchung beteiligt war neben dem Landeskriminalamt auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die bereits ab März 2022 vor dem Angebot der Juicy Holdings B.V gewarnt hatte und selbst wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagegesetz gegen die Juicy Holdings B.V. ermittelt.

Schon am 3. Juni 2022 hatte die BaFin die öffentlichen Angebote von Juicy Fields in Deutschland mangels vorliegenden Verkaufsprospektes untersagt. Am 20. Juli 2022 hatte die BaFin weitere Warnungen für Verbraucherinnen und Verbraucher gegen Juicy Fields veröffentlicht.

Achtung: Aktuelle Juicy Fields-Webseite verspricht „Rückerstattung“

Die Juicy Fields-Webseite ist - trotz der staatsanwaltschaftlichen Razzia und der Ermittlungen - noch immer aufrufbar und es werden immer wieder neue Informationen eingestellt. Unbekannt ist, von wem diese Webseite betrieben und aktualisiert wird.

Vorsicht: auf der aktuellen Webseite von Juicy Fields finden sich Anweisungen zur „Beantragung Ihrer Rückerstattung“.

Es wird vorgegeben, dass das investierte Geld automatisch über die Plattform an die Krypto-Wallets der E-Grower zurückerstattet würde, wenn sich die Anleger mit einer Videobotschaft samt Ausweis registrieren würden „in der sie erzählen, wie viel Geld sie über die Plattform verloren haben. In dem Video muss der Nutzer seinen Personalausweis oder Reisepass vor der Kamera vorzeigen und die Geldquelle als Anhang zum Video in derselben E-Mail senden“.

Weiterer Schaden durch Identitätsdiebstahl droht

„Wir raten dringend davon ab, sich hier zu registrieren und weitere private Daten herauszugeben oder gar ein Video mit Ausweis zu übermitteln“ sagt die auf Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Kanzlei plan C. „Es besteht hier der Verdacht, dass die Täter die Opfer ein weiteres Mal benutzen könnten, um an persönliche Daten zu kommen. Wir sehen hier die Gefahr eines Identitätsdiebstahls und der Geldwäsche. Die Täter könnten mit den Identitätsnachweisen der Opfer Konten eröffnen und Geldwäsche betreiben“ (sehen Sie auch hierzu: https://kanzlei-plan-c.de/news/achtung-opfern-von-krypto-trading-betrug-droht-weiterer-schaden-durch-identitaetsdiebstahl/.)

Verdacht auf Kapitalanlagebetrug

„Unserer Auffassung deutet bei Juicy Fields einiges auf einen möglichen Kapitalanlagebetrug hin“ meint Rechtsanwältin Tanja Nauschütz. „Die exorbitant hohe Rendite, die aggressive Werbung über Social Media, das Gebahren der Inhaber, das fehlende Verkaufsprospekt etc. waren von vornherein „red flags“, also Warnsignale. Spätestens als die BaFin öffentlich warnte, war zu befürchten, dass das Unternehmen nicht seriös ist. Geschädigte Anleger sollten jetzt zügig rechtliche Maßnahmen ergreifen, damit ihre Investition nicht verloren ist."

Mit dem richtigen Plan zum Erfolg

Wenn Sie Schwierigkeiten mit Juicy Fields haben, empfehlen wir Ihnen, zeitnah zu handeln. Die Kanzlei plan C, die bereits zahlreiche Juicy Fields- Anleger vertritt, steht Ihnen hierbei mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.

Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihre Investition zurückerhalten. Wir erstatten für Sie Strafanzeige, damit Sie am Arrestverfahren beteiligt werden und übernehmen die Kommunikation und Abstimmung mit den Ermittlungsbehörden. 

Wir melden den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder. 

Wir prüfen auch, ob Ihnen Schadensersatzansprüche aus Beraterhaftung gegen Vermittler, Anlageberater, Banken oder gegen die Emittenten wegen mangelnden Prospektes zustehen.

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren in der Vertretung geschädigter Anleger sehr erfolgreich tätig.

Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung – Kanzlei plan C

https://kanzlei-plan-c.de







Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Tanja Nauschütz geb. Celler

Beiträge zum Thema