Rechtstipp vom 19.10.2012

Rechnungen von gewerblichhandeln.de

Die Rechnungen der Melango.de GmbH, diese betreiben die Webseite gewerblichhandeln.de, sind bereits häufig Teil juristischer Auseinandersetzungen gewesen. Die Webseite und der Anmeldeprozess auf gewerblichhandeln.de ist so gestaltet ist, dass dieser von vielen Internetnutzern als "Abzocke" empfunden wird, da die Kostenpflicht nicht wirklich deutlich wird.

Ob es tatsächlich eine "Abzocke" ist, mag an dieser Stelle dahinstehen, nach Ansicht einiger Gerichte steht der Firma Melango zumindest keine Zahlungsansprüche zu, wenn sich Kunden irrtümlich angemeldet haben.

Die Firma Melango.de GmbH aus Chemnitz bietet über ihre Webseite gewerblichhandeln.de einen Restpostenverkauf aus Insolvenzmassen an. Um die Angebote einsehen zu können, muss man sich auf der Internetwebseite des Unternehmens registrieren. Im Rahmen der Anmeldung stimmt man den AGB der Firma zu. Auf der Webseite selbst befindet sich ein (kleiner) Hinweis, dass mit der Anmeldung eine zweijährige Mitgliedschaft abgeschlossen wird, welche eine Grundgebühr von 249 € sowie eine Aufnahmegebühr von 199 € kosten soll.

Durch eine Klausel in den AGB soll zudem das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden. Zeitnah nach der Anmeldung fordert die Melango.de GmbH die Zahlung der Mitgliedschaftssumme per Zahlungsaufforderung. Eine ordentliche Rechnung und auch Zugangsdaten erhält man in der Regel nicht.

Gerichtsurteile 

Das Amtsgericht Dresden entschied, dass der Firma Melango.de GmbH keine Zahlungsansprüche gegen einen angemeldeten Benutzer zustehen. (Urteil vom 5.10.2011, Az. 104 C 344/11)

Das Dresdener Gericht stufte die Klauseln als überraschende Klausel im Sinne des § 315 Abs. 1 BGB ein, sodass diese Klausel nicht Vertragsbestandteil geworden ist. Nach Ansicht des Gerichts wird im Rahmen der Anmeldung nicht ausreichend auf die Entgeltlichkeit der Anmeldung und Mitgliedschaft hingewiesen. Da die Nutzer im Internet üblicherweise von einer kostenlosen Nutzung eines Marktplatzes ausgehen, ist die Entgeltlichkeit der Mitgliedschaft eine überraschende Klausel und somit nichtig.

Auch nach Ansicht des Amtsgerichts in Düsseldorf handelt es sich bei dem Angebot um eine im Internet typischerweise kostenlose Dienstleistung und auf die Kostenpflicht wird bei Vertragsschluss nicht deutlich genug hingewiesen worden. Für die Nutzer ist nicht zu erkennen, dass bereits Anmeldung und Mitgliedschaft kostenpflichtig sind.

Anmerkungen Rechtsanwalt Hoesmann 

Die Firma Melango nutzt ganz bewusst eine rechtliche Lücke. So gibt es auch Urteile, in welchen das Angebot der Firma Melango.de GmbH als legal und gültig angesehen worden ist und infolgedessen Zahlungsansprüche bestehen.

Internetnutzer, die sich irrtümlich auf der Webseite angemeldet haben, sollten daher Zahlungsaufforderungen nicht ignorieren, da hier die Rechtslage nicht eindeutig ist. Auch setzt die Firma ihre vermeintlichen Ansprüche mit Vehemenz durch. Dabei werden auch zum Teil rechtlich bedenklichen Drohungen gegenüber den Nutzern ausgesprochen, um diese zur Zahlung zu bewegen.

Eine Verteidigung gegen die Forderungen ist jedoch möglich. Hier kommt es auf die Umstände des Einzelfalls der Anmeldung an. Nutzer sollten daher aktiv gegen Forderungen der Firma Melango.de GmbH vorgehen, wenn diese der eigenen Meinung nach zu Unrecht erhoben worden sind.

Wir beraten Sie gerne, wenn sie eine entsprechende Zahlungsaufforderung der Firma Melango.de GmbH bekommen haben, wenn sie sich bei gewerblichhandeln.de angemeldet haben.

Der Erstkontakt ist bei uns übrigens kostenlos.

Kontakt

E-Mail office@hoesmann.eu

Telefon 030 956 07 177

www.hoesmann.eu


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