Recht auf nahstehende Mülltonne
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Mieter haben einen Anspruch auf Mietminderung, wenn die Mülltonnen nicht in der Nähe des Hauses aufgestellt werden, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. 165 Meter sind zu weit weg entschied ein Gericht.
Stehen die Mülltonnen an einem anderen Ort, kann das eine Mietminderung rechtfertigen. Das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschied, wenn sich der Weg zum Müllplatz für die Mieter deutlich verlängert, kann es sich durchaus als Mangel bewähren.
Ein Fall:
Mülltonnen waren auf dem Nachbarsgrundstück aufgestellt worden. Jedoch verlangte der Vermieterin eine Gebühr von 10 000€. Diesen Betrag wollte die Frau nicht zahlen und stellte die Mülltonnen an einer anderen Stelle auf. Durch dies verlängerte sich jedoch der Weg für eine Mieterin. Daher minderte sie die Miete.
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