Recht des Patienten auf zweite Meinung

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Jeder Patient, gleich ob privat oder gesetzlich versichert, hat ein Recht auf die Einholung einer zweiten Meinung. Dies ist angesichts der oft unumkehrbaren Folgen von Behandlungsfehlern und zur Vermeidung kostspieliger Arzthaftungsprozesse angezeigt.

Im deutschen Recht wird jeder ärztliche Eingriff rechtlich als Körperverletzung qualifiziert, der durch Einwilligung gerechtfertigt ist. Diese wird z.B. bei Operationen oder anderen umfangreicheren Eingriffen schriftlich nebst umfangreicher Aufklärung über die Maßnahmen fixiert. Auch wenn die Ärzteschaft diese rechtliche Wertung kritisiert - Nur ein lege artis (fach-/kunstgerecht) durchgeführter Eingriff, der mit einwilligungsfähiger Aufklärung begleitet wurde, schafft Rechtssicherheit.

Der Patient hat grundsätzlich das Recht, Arzt und Krankenhaus frei zu wählen und zu wechseln und eine zweite Meinung einzuholen. Dies ist festgehalten in der Carta der Patientenrechte von 2003, die die  Bundesärztekammer und die Spitzenverbände der Krankenkassen erarbeitet haben.

Keine Probleme haben insofern Privatpatienten, diese zahlen weder Praxisgebühr, noch sind sie an Überweisungen gebunden. Anders nur der Kassenpatient, außer, er rechnet mit dem Arzt privat ab.

Befundberichte, Blutwerte, Röntgenaufnahmen sollten dem zweiten Arzt vorgelegt werden, um Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Der Patient hat ein Recht auf Kopien, ggf. kostenpflichtig. Die Röntgenverordnung regelt, dass Aufnahmen zur Not leihweise herausgegeben werden müssen. Falls medizinisch notwendig, kann der andere Arzt aber auch eigene Untersuchungen vornehmen.

Krankenversicherungen bieten teilweise Programme zur Einholung von Zweitmeinungen an - laut verschiedener Erhebungen konnten teilweise insbesondere bei Wirbelsäulenleiden oder Knieproblemen in über 80% der Fällen Operationen vermieden werden.

Neben den Versicherungen hilft auch die unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD - Beratungstelefon kostenfrei aus dem deutschen Festnetz 0800/017722).

Holt man keine Zweitmeinung ein und kommt „unters Messer", ist das Kind vielleicht schon in den Brunnen gefallen, falls Komplikationen oder irreparable Folgeschäden auftreten.

Arzthaftungsprozesse sind teuer, langwierig und die Beweisführung mit in der Regel teuren Gutachten schwierig. Schadensersatzansprüche und Schmerzensgelder sind bekanntlich in Deutschland wesentlich zu niedrig angesetzt.

Rechtsanwalt Holger Hesterberg

Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im DAV.

E-Mail:kanzlei@anwalthesterberg.de


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