Recht für Jedermann: Unternehmensnachfolge - wenn der Chef verstirbt und keiner weiß, wie es weitergeht

  • 3 Minuten Lesezeit

von Rechtsanwalt Andreas Krau

Die mittelständischen Unternehmer in Deutschland beschäftigen mehr als 2/3 aller Arbeitnehmer und bilden 4/5 des Nachwuchses aus. Gerade im Mittelstand ist die Regelung einer rechtzeitigen Unternehmensnachfolge ein Problem. Wer hier allzu lange mit einer Nachfolgeberatung wartet, riskiert seine Wettbewerbsfähigkeit, verunsichert sein Personal sowie Kunden und Lieferanten. Auch bei der Kreditbewertung der Banken, dem Rating nach Basel II, ist die Gewährleistung der Unternehmensnachfolge ein wichtiger Punkt. 

Rechtzeitige Nachwuchsförderung

Viele Unternehmer wollen ihre Einflussnahme nicht aufgeben, oft fehlt es an einer rechtzeitigen Nachwuchsförderung. Ebenso fehlt es oft an geeigneten Unternehmensnachfolgern. Infrage kommende Nachfolger weisen zu wenig Führungserfahrung oder Branchenkenntnisse auf. Abkömmlinge des Unternehmers scheuen oft das unternehmerische Risiko und die Arbeitsbelastung.

Im Rahmen einer unternehmerischen Nachfolgeberatung muss zunächst gemeinsam mit dem Unternehmer, seiner Familie und den wichtigsten Mitarbeitern ein Nachfolgekonzept erstellt werden. Dann ist ein Unternehmertestament zu gestalten. Hierbei ist zu überprüfen, ob ein Ehevertrag vorliegt und in die Gestaltungsüberlegungen einbezogen werden muss. Dieses Testament muss mit einem etwaigen Gesellschaftsvertrag bestmöglich abgestimmt sein. Hierbei gilt der Grundsatz, dass die gesellschaftsvertraglichen Regelungen stets den erbrechtlichen Regelungen vorgehen. Anders gesagt: Nur was der Gesellschaftsvertrag überhaupt vererblich erklärt und wie er es für vererblich erklärt, kann durch ein Testament auch tatsächlich vererbt werden!

Hierbei bedarf es einer Klärung der gesellschaftsrechtlichen Situation durch Handelsregistereinsicht und Prüfung von Gesellschaftsverträgen. Sodann muss das Grundbuch eingesehen und das gesamte zum Unternehmen gehörende Vermögen sorgfältig ermittelt werden.

Jede Unternehmensnachfolgeberatung muss in enger Zusammenarbeit mit dem Steuerberater des Unternehmens geschehen. Hier lauern besondere Haftungsfallen (z. B. Sonderbetriebsvermögen). Die gesamte Nachfolgeberatung muss neben der Nachfolgegerechtigkeit und der betriebswirtschaftlich optimierten Suche des Nachfolgers auf eine Minimierung der Steuerbelastung gerichtet sein.

Vorsorge für Unfall oder schwere Erkrankung

Wenn möglich, sollte eine Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten des Unternehmers geschehen. Vorsorglich sollte jedoch für den Fall eines Unfalls oder einer plötzlichen schweren Erkrankung des Unternehmers Vorsorge getroffen werden. Dies geschieht durch die Errichtung einer Vorsorgevollmacht sowie die Gestaltung letztwilliger Verfügungen. Sind die infrage kommenden Nachfolger noch minderjährig, so kann sich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers empfehlen.

Unternehmerisches Vermögen birgt auch Lasten und Risiken

Die Planung der lebzeitigen Unternehmensnachfolge sollte bereits mit der Ausbildung der Kinder beginnen. Ungeachtet der Zahl der in Frage kommenden Nachfolger ist zur Gewährleistung einer professionellen Unternehmensführung eine Auswahl notwendig. Während beim privaten Nachlass in der Regel die gerechte Verteilung die Hauptrolle spielt, sollte dies beim Unternehmen die Fortführung des Unternehmens sein. Da der Unternehmensnachfolger ein erhöhtes Risiko und in der Regel eine erhöhte Arbeitsbelastung übernimmt, ist es durchaus gerechtfertigt und geboten, dass er auf dem Papier eine höhere Quote oder scheinbar einen höheren Wert erhält. Der Erblasser sollte stets berücksichtigen, dass jene Abkömmlinge, die Geld oder private Sachwerte erhalten, diese in der Regel problemlos nutzen können. Wer dagegen unternehmerisches Vermögen erbt, der erbt auch Lasten und Risiken. Das Unternehmen ist für ihn nur so viel wert, wie er durch eigenes unternehmerisches Geschick mittelfristig aus ihm machen kann.

Findet sich kein geeigneter Nachfolger, so muss der Verkauf des Unternehmens in Angriff genommen werden.

Insgesamt ist festzuhalten, dass jeder mittelständische Unternehmer gut beraten ist, sich frühzeitig über die Unternehmensnachfolge Gedanken zu machen und sich hierbei steuerlich und anwaltlich beraten zu lassen. Wer dies nicht tut, überlässt es letztlich dem Zufall, ob und wie sein Lebenswerk fortgeführt wird. Außerdem verzichtet er sehenden Auges auf eine mögliche steuerliche Optimierung.



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