Rechte wenn ein Flug ausfällt

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Die Airline muss für Verpflegung und Unterkunft aufkommen, wenn Fluggäste wegen Eis und Schnee auf dem Flughafen stranden. „Nach zwei Stunden Verspätung sind Essen und Getränke zur Verfügung zu stellen", erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Zudem muss die Fluggesellschaft für die Unterbringung und die Fahrt dorthin sorgen, wenn der Flieger erst am nächsten Tag weiterfliegt. Auf jeden Fall muss die Air-Line alle Maßnahmen treffen, um die Passagiere ans Ziel zu bringen. Dies kann eine kostenlose Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug bedeuten oder eine andere Beförderung auf andere Weise.

Nach der 5.Verspätungsstunde hat der Fluggast zudem ein Recht, das Ticket zurückzubringen und sich die Kosten erstatten zu lassen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.


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