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Rechtsanwalt Daniel Sebastian Abmahnung - ATB - "9 P.M."

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Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt im Auftrag der DigiRights Administration Anschlussinhaber ab.

Inhalt der Abmahnung ist dabei der Vorwurf, der Anschlussinhaber habe das urheberrechtlich geschützte Musikwerk „9 P.M. (Till I Come)“ des Interpreten ATB widerrechtlich im Internet anderen Personen zugänglich gemacht. Da laut Darstellung der Abmahnung der DigiRights Administration die ausschließlichen Verwertungsrechte an „9 P.M. (Till I Come)“ zustehen, handelt es sich dabei um einen entsprechenden Urheberrechtsverstoß des Abgemahnten.

Dieser wird im Rahmen der Abmahnung zur Abgabe einer qualifizierten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von insgesamt 600,00 € aufgefordert.

Grund der Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Derartige Rechtsverstöße treten regelmäßig bei der Nutzung von Filesharing auf. Auch wenn ein Nutzer hierbei lediglich im Rahmen des Downloads Dateien herunterladen möchte, wird gleichzeitig seine Internetverbindung regelmäßig auch für den Upload anderer Dateien verwendet. Auch wenn das Musikwerk im konkreten Fall bereits im Jahr 1998 auf den Markt gebracht worden war, hat dies grundsätzlich keinen Einfluss auf den Bestand des urheberrechtlichen Schutzes und die Höhe des Vergleichsbetrages.

Haftung für die innerhalb der Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian geltend gemachten Ansprüche

Als für die Rechtsverletzung rechtlich verantwortlich gilt dabei zunächst der Inhaber des Internetanschlusses, von dem aus die Rechtsverletzung begangen wurde. Die Täterhaftung kann nur dann entfallen, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung noch weitere Personen Zugang zum Internetanschluss hatten und somit ebenfalls als mögliche Täter in Betracht kommen. Dies ist häufig bei Familienmitgliedern und anderen im gleichen Haushalt lebenden Personen der Fall. Für eine Beseitigung der Täterhaftung ist dann aber die Benennung der möglichen Täter und insbesondere auch eine eigene Recherche im zumutbaren Rahmen erforderlich.

Kann die Täterhaftung erfolgreich erschüttert werden, kann der Anschlussinhaber dennoch gegebenenfalls im Rahmen der Störerhaftung für den Rechtsverstoß verantwortlich gemacht werden. In dem Fall entfällt jedoch die Verpflichtung zur Leistung eines Schadensersatzes, was den Vergleichsbetrag nicht unerheblich reduzieren kann.

Da die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung den zur Unterlassung Verpflichteten regelmäßig über einen sehr langen Zeitraum an die Erklärung bindet und zudem zur Zahlung hoher Strafen im Wiederholungsfall führen kann, sollte sie genau überlegt sein. Das weitere Vorgehen sollte daher idealerweise mit einem fachkundigen Rechtsanwalt erörtert werden. Unter keinen Umständen sollte die Abmahnung jedoch ohne weitere Handlung ignoriert werden, da dies im Einzelfall zu erheblichen prozessualen und damit auch finanziellen Folgen führen kann.

Nähere Informationen über die Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian erhalten Sie hier: https://www.lawst.de/rechtsanwalt-daniel-sebastian-abmahnung/

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