Rechtsanwalt für Betreuungsopfer hilft bundesweit!

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Dr. Dr. Iranbomy hilft Ihnen, wenn Sie, Ihr Verwandter oder Ihr Bekannter Opfer einer falschen Betreuung oder einer rechtswidrigen psychosozialen Beratung geworden ist.

In Deutschland gibt es über 500 000 Pflegebedürftige die zuhause oder ambulant betreut werden. Die Grenze zwischen tatsächlicher Hilfebedürftigkeit und jemandem, der nur eine Hilfestellung zum selbstständigen Leben benötigt, ist jedoch schwankend. Nicht selten werden Menschen, die es gar nicht brauchen, dazu gezwungen, in Pflegeheimen zu leben. Deren Recht auf Persönlichkeitsentfaltung und das Recht auf Freizügigkeit sowie das Recht auf Eigentum wird eingeschränkt, ohne dass die Notwendigkeit rechtmäßig vorher geprüft wird. Die Verwandten werden plötzlich zu Fremden, da sie von den gesetzlichen Betreuern als Feind gesehen werden. 

In den Medien wurde immer wieder berichtet, dass es in der Vergangenheit zu Fällen gekommen ist, in denen eine unzureichende oder gar fehlerhafte Beratung die Situation des Pflegebedürftigen nur noch mehr verschlechtert hatte. Die Opfer dieser mangelhaften Berater fühlen sich im Nachhinein mit Ihrer Situation alleine gelassen. Sie verlieren das Vertrauen in die öffentlichen Einrichtungen und haben auch oft nicht den Mut oder die Kraft, sich gegen das Geschehene zur Wehr zu setzen.

Es werden auch von sog. Gerichtsgutachtern vielfach unwissenschaftliche und falsche Stellungnahmen verfasst, die den Interessen der Betreuer oder anderen Personen dienen sollen. Die Betreuungsopfer verlieren durch diese unmenschliche Behandlung Ihre Menschenwürde, die ihnen dem Grundgesetz nach zu garantieren ist.  – Haben Betreuer zu viel Macht?

Wir helfen Ihnen, damit Sie zukünftig ein selbständiges und organisiertes Leben führen können. Alle Bundesbürger, die Leistungen nach SB XI beziehen und deren Angehörige haben gemäß §7a SGB II und §92c SGB XI den Anspruch auf eine individuelle rechtliche Beratung.

Dr. Dr. Iranbomy Rechtsanwalt für das Betreuungsrecht hat durch diverse gerichtliche Verfahren dafür gesorgt, dass Recht und Gesetz zu Gunsten der Betreuungsopfer und Pflegebedürftigen angewendet wurden. 

Auch pflegebedürftige Menschen sollten bei gleichzeitiger Gewährleistung einer größtmöglichen Lebensqualität eine eigene Autonomie und Privatsphäre genauso bewahren dürfen wie das Recht auf ihre Gesundheit.


Wir kämpfen für Ihr Recht!

Dr. Dr. Iranbomy


Foto(s): Dr Dr Iranbomy

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