Rechtsanwalt Munderloh verlangt Vertragsstrafen für Pornofilm Downloads für die RGF Limited Productions

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Was bereits im Jahr 2008 seinen Ursprung hatte und durch die RGF Productions Limited durch deren Rechtbeistand Munderloh aus Oldenburg, seines Zeichens Kommunalpolitiker der CDU, Ende 2012 begonnen wurde, findet nun seinen Fortgang.

Rechtsanwalt Munderloh fordert nach erfolgter Abmahnung Ende 2012/Anfang 2013 nun von denjenigen, die seinerzeit eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben haben, Vertragsstrafzahlungen i. H. v. von mehr als 2.500,00 €.

Die von uns vertretenen Betroffenen werden durch uns den behaupteten Forderungen entgegentreten. Die zugrunde gelegten Gegenstandswerte sind nicht angemessen, die Urheberrechte sehr zweifelhaft, ein Schaden des angeblichen Urhebers ist nicht dargelegt und schließlich muss man auch beachten, ob das „Werk“ tatsächlich im Ganzen Dritten zugänglich gemacht wurde.

Hier sollten Sie auch dann, wenn Sie seinerzeit eine – unter Umständen auch selbst modifizierte – Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben haben, anwaltlichen Beistand aufsuchen, damit kein noch größerer finanzieller Schaden entsteht.

Bereits die zugrunde liegende Abmahnung ab Ende 2012 auf Basis eines Beschlusses des Landgerichts München I wirft rechtliche Bedenken auf, gerade im Lichte der RedTube Affäre.

2008 forderte ein Rechtsanwalt aus Meiningen einen Vergleichsbetrag in vierstelliger Höhe für einen angeblichen Rechteinhaber aus den USA an. Wegen vermuteter Scham, verbunden mit möglichen familiären Konsequenzen, setzen Abmahner in diesem Bereich darauf, dass Empfänger einer solch delikaten Postsendung ungeprüft schnelle Zahlung leisten und strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen angeben, um so weiteren Schriftwechsel zu unterbinden.

Hier empfehlen wir trotz allem eine rechtliche Überprüfung des Abmahnschreibens. Möglicherweise kam es zu einer fehlerhaften Ermittlung der zugrunde liegenden Personalien, einer falschen zugrunde gelegten IP Adresse oder anderer denkbarer Fehlerquellen, die zu einer unberechtigten Inanspruchnahme des Betroffenen geführt haben.

In Zeiten der Rechtsprechung des BGH, 15.11.2012, I ZR 74/12 – Morpheus Urteil – sollten Sie sich den Forderungen nicht ungeprüft beugen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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