Rechtsanwalt Rainer Munderloh mahnt Pornofilme für RGF-Productions Ltd. ab

Wieder werden Abmahnungen von Rechtsanwalt Rainer Munderloh für die RGF-Productions Ltd. aus Oldenburg durch Deutschland verschickt. Folgende Filme werden zum Beispiel abgemahnt:

Geil Gierig Gefickt,

Private Anal Teens 2011 in 3D,

Orgasmen Magma & Vulkane in 3D,

Private Teens.

Angeblich sollen die Pornofilme in Tauschbörsen (z. B. edonkey2000) zum Download bereitgestellt worden sein. Durch ein Auskunftsersuchen gegen den betreffenden Internet-Service-Provider sollen dann die Adressen der Abgemahnten ermittelt worden sein.

Wie üblich wird auch bei diesen Abmahnungen des Rechtsanwalts Rainer Munderloh für die RGF-Productions Ltd. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Der Abmahnung ist auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Wer diese allerdings unterschreibt, der verpflichtet sich auch gleichzeitig zu Zahlung eines Betrags in Höhe von 780,00 Euro. Die abgegebene Unterlassungserklärung verpflichtet für 30 Jahre!

Was ist zu tun:

Im eigenen Interesse sollten Sie innerhalb der Frist durch einen Rechtsanwalt überprüfen lassen, ob Sie überhaupt etwas zahlen müssen - und wenn ja, wie viel. Ein erfahrener Rechtsanwalt gibt für Sie eine maßgeschneiderte Unterlassungserklärung ab: Sie verpflichten sich nur zum Nötigsten. „Nichts tun" ist auf jeden Fall falsch. Dann droht ein gerichtliches Eilverfahren, das mit hohen Kosten verbunden ist.

Leider ist nun Eile angesagt, um ein solches Verfahren zu vermeiden. Ein erfahrener Anwalt kann jedoch auch noch sehr kurzfristig für Sie tätig werden und Ihnen helfen. Das kann ein Rechtsanwalt bei einer Abmahnung beispielsweise für Sie tun:

  • Überprüfen, ob die Abmahnung zu Recht erfolgte,
  • Überprüfen, ob die Abmahnung formal korrekt ist oder bereits wegen Formmängeln unwirksam ist,
  • Überprüfen des Kostenrisikos,
  • Formulierung und Abgabe einer maßgeschneiderten Unterlassungserklärung,
  • Verhandlungen mit der Gegenseite,
  • Erledigung sämtlicher außergerichtlicher Korrespondent,
  • Vorschläge für eine wirtschaftlich attraktive Erledigung der Angelegenheit.

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