Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die Anderson Holding AG bestellt

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Mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg zum Az. 36a IN 2872/14 ist Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Anderson Holding AG, Wexstraße 2, 10825 Berlin, bestellt worden.

Die Anderson Holding AG ist Teil der Anderson Group und wirbt auf ihrer Internetseite www.anderson-group.de damit, bankenunabhängig zu sein. „Wir investieren vornehmlich in deutsche Wohn- und Sozialimmobilien. Die Anderson Group ist spezialisiert auf die Sanierung, sowie die strukturierte Übernahme von mittleren und größeren Unternehmen.“ So findet man den Text auf der Willkommensseite der Anderson Group. Nunmehr ist die Anderson Holding AG scheinbar selbst zum Sanierungsfall geworden.

Rechtsanwalt Wienberg muss nun prüfen, ob ein Insolvenzverfahren zu eröffnen ist. Zur Anderson Group gehören auch noch vier weitere Gesellschaften, nämlich die Anderson Erste Deutsche Grundwert GmbH & Co. KG, die Anderson Zweite Deutsche Grundwert GmbH & Co. KG, die Anderson Dritte Deutsche Grundwert GmbH & Co. KG sowie die Anderson Vierte Deutsche Grundwert GmbH & Co. KG. Diese Gesellschaften haben alle ihren Sitz in der Wexstraße 2 in 10825 Berlin. Persönlich haftender Gesellschafter für die vier benannten Kommanditgesellschaften ist die Anderson Facility Service GmbH. Die Firma Anderson Fünfte Deutsche Grundwert GmbH & Co. KG ist schon im vergangenen Jahr umfirmiert worden in Baxter Sachwert GmbH & Co. KG und hat ihren Sitz seither in der Tauentzienstraße 5 in 10789 Berlin. Hier ist auch die persönlich haftende Gesellschafterin geändert worden. Dies ist die Baxter Verwaltungs GmbH.

Rechtsanwalt Tintemann kommentiert die Mitteilungen in den Insolvenzbekanntmachungen wie folgt:

„Uns ist noch nicht bekannt, ob die Anderson Holding AG einen Eigeninsolvenzantrag gestellt hat oder ob ein Fremdinsolvenzantrag vorliegt. Der Insolvenzverwalter muss jetzt prüfen, ob das Vermögen der Gesellschaft ausreicht, um diese fortzuführen, oder um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. In den letzten Wochen gab es Gerüchte, weil Anleger der ehemaligen Anderson Goldwert GmbH & Co.KG ihre Auszahlungen nicht erhielten. Unsere Kanzlei hatte hierzu eine Anlegergemeinschaft gegründet. Zuletzt gab es auch Hinweise aus dem Vermittlerkreis, dass Konten bei der Anderson Group gesperrt worden sein sollten. Ob dies nun zur Insolvenz der Anderson Holding AG geführt hat, muss ebenfalls noch geklärt werden. Es wird jetzt zu prüfen sein, ob die Anleger, die Gelder bei den Anderson Grundwert KGs angelegt haben, hier um ihr Geld fürchten müssen. Die Gesellschaft warb in der Vergangenheit mit grundbuchlicher Besicherung. Wir haben bereits eine Prüfung eingeleitet, ob diese Besicherung auch wirklich gegeben ist. Erste Andeutungen eines Berliner Notars machen hier wenig Mut. Die Faktenlage ist aber noch dünn. Wir werden daher weiter recherchieren.“

Die Bank- und Kapitalmarktrecht Experten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner mbB werden weiter recherchieren und den betroffenen Anlegern der Anderson Goldwert (nunmehr MTO – INTERNATIONAL - Goldwert) als auch der Anderson Grundwert KGs regelmäßig berichten. Formulare zum Beitritt in die Anlegergemeinschaft sind auf den Internetseiten der Kanzlei unter www.dr-schulte.de abzurufen.  

V.i.S.d.P.:

Dr. Sven Tintemann

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB unter 030-715 206 70



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