Rechtsfallen im Internet

Rechtsgebiete: Internetrecht & Domainrecht, Vertragsrecht & Kaufrecht, Urheberrecht
Rechtstipp vom 20.11.2009

Das Internet – Fluch und Segen zugleich!

Es gibt nichts was es nicht gibt und alles ist nur einen Klick entfernt.  Kaum hat man einen Begriff oder eine Frage in die Suchmaschine eingegeben und schon hat man die passenden Angebote.

Musiktitel, eine Routenplanung, Kochrezepte, Filme, Fotos oder sogar einen passenden Partner für Sport, Freizeit und Familie. Und das Beste daran – alles kostenlos!

Jedenfalls auf den ersten Blick/Klick.

Ist wirklich alles kostenlos?

1. Derzeit häufen sich bei unserer Mandantschaft  die Fälle sogenannter „Abofallen“ , und „Internetabzocke“ .

Plötzlich erhält man Rechnungen für angebliche 12 oder 24 Monats-Abos  mit der Aufforderung den Jahresbeitrag  i.H.v. 58,65 € bis zum x.x.200x  zu überweisen. Ca 25% der Adressaten ärgern sich darüber, dass sie wohl nicht aufgepasst und falsch geklickt haben und zahlen. Andere ärgern sich und schmeißen die Zahlungsaufforderung weg und bekommen dann plötzlich Schreiben von Inkasso-Büros oder gerichtliche Mahnbescheide. Ob berechtigt oder nicht, lässt sich nur im Einzelfall bestimmen.

Sofern Sie Adressat einer  „dubiosen“  Rechnung sind oder werden, widersprechen Sie der Rechnung und bestreiten sie rein vorsorglich einen Vertragsschluss mit Nichtwissen.

Erste Hilfe bekommen Sie bei der Verbraucherzentrale oder spezialisierten Anwälten.

2. „Abmahnwelle rollt“ !!!

Abgemahnt werden die Verletzung von Tonträgerherstellerrechten. Auch das öffentliche Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Werken (Filme, Bilder und Musik) verbunden mit der Aufforderung, eine sogenannte strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben. 

Es handelt sich um sogenanntes "filesharing in Internettauschbörsen". Auch wenn Sie nicht selber gehandelt haben, kann es sein, dass über Ihren Internetanschluss -Ist Ihr W-Lan verschlüsselt???- urheberrechtlich geschützte Werke geladen wurden. Demnach können Sie wenigstens als sogenannter „Störer“ in Anspruch genommen werden.  Achtung in diesen Abmahn-Fällen! Sie müssen unverzüglich innerhalb der kurzen Fristen reagieren. Wir raten zu einer abgeänderten „modifizierten“ Unterlassungserklärung, um sich nicht zu  mehr zu verpflichten als im Einzelfall tatsächlich geboten ist .(Die, den Abmahnungen beigefügten Erklärung sind i.d.R . viel zu weit gefasst und sollten nicht ungeprüft unterschrieben und abgegeben werden).

Hilfe und Unterstützung bieten in solchen Fällen auf Medien- und Internetrecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Zum Teil sehr gute Erstinformationen liefern auch die zahlreichen Foren und Blogs im Internet zu den Themen rund um: Abmahnung/Filesharing  + RAe. "Absender der Abmahnung"  und losgegoogelt!!!.

Max Jelinek

Rechtsanwalt & Mediator

Heilmaier Str. 4a

83552 Evenhausen

office@imkki.de

Tel.: 08075 9140608

Fax : 08075 9140611


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