Das Internet – Fluch und Segen zugleich!
Es gibt nichts was es nicht gibt und alles ist
nur einen Klick entfernt. Kaum hat man einen Begriff oder eine Frage in die Suchmaschine
eingegeben und schon hat man die passenden Angebote.
Musiktitel, eine Routenplanung,
Kochrezepte, Filme, Fotos oder sogar einen passenden Partner für Sport, Freizeit und Familie. Und
das Beste daran – alles kostenlos!
Jedenfalls auf den ersten Blick/Klick.
Ist wirklich
alles kostenlos?
1. Derzeit häufen sich bei unserer Mandantschaft die Fälle sogenannter
„Abofallen“ , und „Internetabzocke“ .
Plötzlich erhält man Rechnungen für
angebliche 12 oder 24 Monats-Abos mit der Aufforderung den Jahresbeitrag i.H.v. 58,65 € bis
zum x.x.200x zu überweisen. Ca 25% der Adressaten ärgern sich darüber, dass sie wohl nicht
aufgepasst und falsch geklickt haben und zahlen. Andere ärgern sich und schmeißen die
Zahlungsaufforderung weg und bekommen dann plötzlich Schreiben von Inkasso-Büros oder gerichtliche
Mahnbescheide. Ob berechtigt oder nicht, lässt sich nur im Einzelfall bestimmen.
Sofern Sie
Adressat einer „dubiosen“ Rechnung sind oder werden, widersprechen Sie der Rechnung und
bestreiten sie rein vorsorglich einen Vertragsschluss mit Nichtwissen.
Erste Hilfe bekommen
Sie bei der Verbraucherzentrale oder spezialisierten Anwälten.
2. „Abmahnwelle rollt“
!!!
Abgemahnt werden die Verletzung von Tonträgerherstellerrechten. Auch das öffentliche
Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Werken (Filme, Bilder und Musik) verbunden mit
der Aufforderung, eine sogenannte strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben.
Es
handelt sich um sogenanntes "filesharing in Internettauschbörsen". Auch wenn Sie nicht selber
gehandelt haben, kann es sein, dass über Ihren Internetanschluss -Ist Ihr W-Lan verschlüsselt???-
urheberrechtlich geschützte Werke geladen wurden. Demnach können Sie wenigstens als sogenannter
„Störer“ in Anspruch genommen werden. Achtung in diesen Abmahn-Fällen! Sie müssen
unverzüglich innerhalb der kurzen Fristen reagieren. Wir raten zu einer abgeänderten
„modifizierten“ Unterlassungserklärung, um sich nicht zu mehr zu verpflichten als im
Einzelfall tatsächlich geboten ist .(Die, den Abmahnungen beigefügten Erklärung sind i.d.R . viel
zu weit gefasst und sollten nicht ungeprüft unterschrieben und abgegeben werden).
Hilfe und
Unterstützung bieten in solchen Fällen auf Medien- und Internetrecht spezialisierte
Rechtsanwälte.
Zum Teil sehr gute Erstinformationen liefern auch die zahlreichen Foren und
Blogs im Internet zu den Themen rund um: Abmahnung/Filesharing + RAe. "Absender der Abmahnung"
und losgegoogelt!!!.
Max Jelinek
Rechtsanwalt &
Mediator
Heilmaier Str. 4a
83552 Evenhausen
office@imkki.de
Tel.:
08075 9140608
Fax : 08075 9140611
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