Wenn jemand einen Rechtsstreit führt ist dies eine nervlich belastende Angelegenheit. Viele wünschen sich, sie könnten den Prozessausgang in ihrem Sinne beeinflussen. Dies sollte ein Wunschdenken bleiben!
Wenn man tatsächlich, um den Prozess gewinnen zu können, zu „unsauberen" Mitteln greift, könnte dies für Anwalt (m./w.) und/ oder Mandant(in) sehr rasch zu einer Straftat werden. Ein solcher Prozesssieg ist ein Pyrrhussieg und somit ein zu teuer erkaufter Erfolg. Zudem ist dieser „Erfolg" oftmals nur von kurzer Dauer!
Denn die Angabe von Unwahrheiten, um einen Rechtsstreit gewinnen zu können, wird strafrechtlich als Betrug, in Form eines Prozessbetrugs, gewertet. Betrug, auch Prozessbetrug, werden zwar „nur" als Vergehen, und noch nicht als Verbrechen, bezeichnet. Aber auch die Begehung eines Vergehens führt dazu, dass man die zuständige Staatsanwaltschaft „kennenlernt"! Der Prozessbetrug, auch bereits der versuchte Prozessbetrug, hat, nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen hat, zur Folge, dass fast immer die strafrechtliche Gerichtsverhandlung (= Hauptverhandlung) gegen den Täter (m./w.) durchgeführt wird. Zwar enden solche Verfahren meistens "nur" mit einer Geldstrafe, aber es ist eine Geldstrafe, die man sich selbst eingebrockt hat!!!
Hinzu kommt, dass der/ die Geschädigte, also die Person, die aufgrund des Prozessbetrugs den ursprünglichen Prozess verloren hat, anschließend den/ die Täter (m/w.) auf Schadensersatz verklagen kann. Der Schaden sind die Gerichtskosten und Anwaltskosten, die der/ dem Geschädigten zu Unrecht auferlegt wurden.
FAZIT: Lieber einen Rechtsstreit verdientermaßen verlieren, als mit unsauberen Mitteln gewinnen, denn dieser Sieg ist (siehe oben) kein echter Sieg!
Engin Özcan
Rechtsanwalt
Kanzlei für Arzthaftungsrecht u. Schadensrecht
Steinhauser Str. 23
40882 Ratingen
T.: 02102/ 5534784
kontakt@kanzlei-oezcan.de
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