Rechtstipp an Vermieter von Wohnungen

Rechtsgebiet: Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtstipp vom 23.12.2011

Mit dem 31.12.2011 läuft u.U. die Frist für Nebenkostennachforderungen ab, wenn der Abrechnungszeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010 ist. Es drohen dann Ansprüche auf Nachzahlung von Nebenkosten  für diesen Zeitraum verloren zu gehen. Deshalb sollte dem Mieter vor dem 31.12.2011 noch die Nebenkostenabrechnung zugehen.


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