Rechtzeitig vorsorgen - rechtswirksames Testament

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Viel Streit im Erbfall lässt sich vermeiden, wenn die erbrechtlichen Verhältnisse eindeutig geregelt sind.

I. Welche Arten von Testamenten gibt es?

Es gibt zwei Arten, ein Testament zu machen.

1. Eigenhändiges Testament

Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand selbst geschrieben und unterschrieben werden. Es darf also nicht am Computer geschrieben sein, nicht in Form einer Datei oder als eingescanntes Bild. Die Unterschrift muss den Namenszug eindeutig enthalten. Das Testament soll mit Datum und Ort versehen sein, um im Zweifelsfall bei mehreren Testamenten das gültige zu bestimmen. Denn das zeitlich neueste Testament hat Vorrang vor allen anderen.

2. Notarielles Testament

Hier protokolliert ein Notar den letzten Willen des Erblassers. Das Testament folgt bestimmten Formvorschriften. Vorteil eines notariellen Testamentes ist, dass der Notar die Vorstellungen des Erblassers juristisch korrekt formuliert und dass niemand die Wirksamkeit des Testamentes bezweifeln kann. Ein notarielles Testament kann jederzeit durch ein eigenhändiges Testament wieder geändert oder aufgehoben werden. Die Notarkosten richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert, d. h. bei Testamenten nach dem Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Errichtung nach Abzug der Schulden.

II. Was kann in einem Testament geregelt werden?

Erbe ist man hinsichtlich des Vermögens eines Erblassers, entweder ganz oder zu einem bestimmten Anteil. Man wird nicht Erbe hinsichtlich eines einzelnen Vermögensgegenstandes.

1. Erbeinsetzung

Im Testament wird geregelt, wer Erbe sein soll und zu welcher Quote bei mehreren Erben.

2. Testamentsaufhebung

Ein Testament kann durch Testament auch wieder aufgehoben oder geändert werden.

3. Nacherbschaft

Hier wird ein Erbe in der Weise eingesetzt, dass er erst Erbe wird, wenn zunächst ein anderer Erbe geworden ist, z. B. wird der Ehepartner als Vorerbe, die Kinder als Nacherben im Testament eingesetzt.

4. Vermächtnis

Mit einem Vermächtnis wird jemandem ein bestimmter Nachlassgegenstand zugewendet z. B. ein Schmuckstück, ein Depot etc. Der Vermächtnisnehmer ist nicht Erbe, sondern erwirbt nur einen Herausgabe- oder Zahlungsanspruch gegenüber dem Erben.

Es gibt zahlreiche Konstellationen, die jeweils unterschiedliche Inhalte eines Testamentes mit sich bringen.
Single, eheähnliche Gemeinschaft, getrennt oder geschieden, ledig mit Kindern, verheiratet mit oder ohne Kinder, Kinder aus erster Ehe sollen miteinbezogen werden, Kinder aus erster Ehe sollen kurz gehalten werden usw. Um hier auf den jeweiligen Bedarf eine maßgeschneiderte Lösung zu finden, empfiehlt es sich, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.

Außer einem Testament gehören auch der Abschluss einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht sowie einer Kontovollmacht zu einem Vorsorgepaket.


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