Reform des Punktesystems in Flensburg

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Bereiten Sie sich mit unserer Hilfe auf die Änderungen zum 1. Mai 2014 vor!

Bis zum Inkrafttreten der Reform des Verkehrszentralregisters in Flensburg und der Punktereform können noch wichtige Weichen gestellt werden, damit Ihr Punktestand auch nach Einführung des neuen Fahreignungsregisters „im grünen Bereich" bleibt. Dafür kommt es entscheidend darauf an, wie viele Punkte am 30. April 2014 auf Ihrem Punktekonto eingetragen sind.

Die Umrechnung der „alten" Punkte erscheint an Hand der vielfach in der allgemeinen Presse und im Internet abgedruckten Tabellen einfach. Was Sie als Laie aus dieser Umrechnungstabelle aber nicht entnehmen können, ist die entscheidende Frage, ob es auf Grund der komplizierten weiteren Übergangsregelungen im Einzelfall sinnvoll sein kann, vor dem 1. Mai in schwebenden Bußgeld- oder Strafverfahren drohende Punkte rechtskräftig werden zu lassen, so dass sie noch vor dem 1. Mai in Flensburg eingetragen werden oder ob es besser ist, die Eintragung etwaiger Punkte hinauszuzögern.

Nach dem 1. Mai gibt es diesen Handlungsspielraum nicht mehr. Auch für ein Punkteabbauseminar nach altem Recht, mit dem bis zu 4 alte Punkte abgebaut werden können gilt der 30. April als Stichtag für die Einreichung des Seminarnachweises.
Ob und welcher Handlungsbedarf besteht, überprüfen wir gern für Sie.

Bitte beachten Sie, dass die verbleibende Zeit drängt: Spätestens bis Ende März sollte im Einzelfall geprüft werden, ob es Sinn macht, Einsprüche gegen Bußgeldbescheide oder Strafbefehle noch zurückzunehmen, um Punkte rechtskräftig werden zu lassen. Keinesfalls sollten Sie jetzt vor dem 1. Mai Punkte einfach rechtskräftig werden lassen, ohne anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn im Einzelfall kann es durchaus besser sein, die Eintragung drohender Punkte bis nach dem 1. Mai hinauszuzögern. Um das beurteilen zu können, benötigen Sie einen aktuellen Auszug Ihres Punktestandes aus dem Verkehrszentralregister und fachanwaltlichen Rat.

In bei uns laufenden Verfahren prüfen wir für Sie selbstverständlich die bestehenden Optionen nach altem wie nach neuem Recht.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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