Reformen der Straßenverkehrsordnung

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es wird noch teurerer

Die neue Straßenverkehrsordnung sieht noch höhere Bußgelder vor, zum Beispiel für Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Es ist damit zu rechnen das ab dem 1. Oktober 2021 die Verschärfungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft treten werden.

Die Rechtsanwalts Kanzlei Cäsar-Preller beschäftigt sich seit nunmehr 25 Jahren unter anderem auch mit Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Verkehrsstrafrecht.

Die Straßenverkehrsordnung sieht grundsätzlich bei Geschwindigkeitsverstößen eine Verdopplung der Geldbuße vor.

So soll sich bei Geschwindigkeitsübertretungen ab 16 km/h das Bußgeld von 35 € auf 70 € erhöhen.Bei Überschreitungen über 41 km/h erhöht sich die Bußgelder von 200 € auf 400 €.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller sagt, dass es nunmehr verstärkt darauf ankommt, dass die Geschwindigkeitsmessungen auch ordnungsgemäß stattgefunden haben. Dabei wird der Bundesgerichtshof in den nächsten Wochen entscheiden, ob die Rechtsanwälte Zugang zu den sogenannten Rohmessdaten erhalten oder nicht. Dass sind die Daten, die der Geschwindigkeitsmessung zu Grunde liegen.

Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Rechtsanwälte, wie auch sonst die vollständige Akte der Ermittlungsbehörden erhalten. Dazu gehören auch ohne Frage die Rohmessdaten.

Nur so kann geprüft werden, ob die Geschwindigkeitsmessung korrekt gewesen ist oder nicht.

Auf jeden Fall sollte man sich eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwaltes versichern, wenn es zu einer maßgeblichen Geschwindigkeitsübertretung gekommen ist.

Herr Cäsar-Preller weist im Übrigen auch noch daraufhin, dass alle Formen von Radarwarngeräten verboten sind und auch hierauf Geldbußen stehen.

Rechtsanwalts Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden


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