Reicher Onkel oder Tante in Kanada - ohne finanzielle Regelung - WAS TUN?

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Reicher Onkel oder Tante in Kanada 

ODER wie das Märchen in einem Drama enden kann

Deutsch kanadische Erbrechtsangelegenheit im Realcheck

Wenn der reiche Onkel oder die reiche Tante in Kanada kinderlos verstirbt, kann es passieren, dass Nichten und Neffen, die keinerlei Kontakt zu ihm hatten, auf einmal zu einem nicht erahnten Geldsegen kommen. 

Was aber passiert, wenn der Onkel sich vor seinem Tod nicht mehr um seine finanziellen Angelegenheiten kümmern konnte? Wer ist dann verantwortlich?

Ist-Situation:

Sowohl Deutschland als auch Kanada sehen den Einsatz von Betreuern vor. Relativ leicht kann dies durch eine Vorsorgevollmacht erfolgen, die eigenständig erteilt wird, ganz wichtig - zu einem Zeitpunkt, in dem derjenige noch Herr der Lage ist. Ohne Vorsorgevollmacht, muss das zuständige Gericht einschreiten und einen Betreuer bestellen.

Problem: 

Wenn die betreute Person Vermögenswerte in dem jeweils anderen Land hat und diese Werte - beispielsweise eine Rente, ein Sparguthaben oder sogar eine Immobilie- aufgelöst oder verkauft werden sollen, damit er oder sie angemessen versorgt werden kann, fordert dieses Problem rechtssichere Lösungen, die vor allen Dingen angemessen sind.

Es ist eher unangemessen, ein kostspieliges Gerichtsverfahren in einem fremden Rechtssystem führen zu müssen, um sicherzustellen, dass die betreute Person zumindest einen Teil der für ihre Altersvorsorge angesparten Vermögenswerte erhält.

Achtung: 

Aus Haftungsgründen ist weder eine ausländische Bank, noch ein Grundbuchamt bereit, Geld, ein Aktiendepot oder Immobilien an nicht berechtigte Personen im Ausland auszuzahlen oder zu übertragen!

Der übliche Fall:

entsteht durch die Verpflichtung des Betreuers, die Vermögenswerte des Betreuten für dessen Pflege einzusetzen. Das bedeutet für deutsch-kanadischen Mandaten in der Regel, dass ausländische Rentenkassen und Banken kontaktiert, Immobilienvermögen bewertet und dafür Käufer gefunden und letztendlich die Geldwerte von Kanada nach Deutschland oder umgekehrt transferiert werden müssen.

Problem: 

Das Prozedere, um einen deutschen Betreuer in Kanada oder einen kanadischen Betreuer in Deutschland anerkennen zu lassen, ist leider nicht einheitlich geregelt. Es macht es deshalb ohne ausreichende Reserven schwer bis teilweise unmöglich, zu Lebzeiten der betreuten Person dessen Vermögenswerte dorthin zu übertragen, wo sie benötigt werden.

Deswegen empfehlen wir Ihnen: 

Bei Vermögen in Kanada, das auch späteren Generationen zur Verfügung stehen soll, brauchen Sie professionelle und grenzüberschreitende Planung vorab.

Ersparen sie sich teure und langwierige Verfahren im Nachhinein und seien sie vorbereitet. Nehmen sie eine deutsch kanadische Rechtsberatung in Anspruch.

Sylvia Jacob, Inhaberin der Kanzlei Jacob Associates, ist eine der erfahrensten und renommiertesten Expertinnen für deutsch-kanadisches RechtSie hat eine dreifache Anwaltszulassung in Deutschland, Kanada, England & Wales. Die Rechtsanwältin agiert in Deutschland und Kanada, sei es in Wirtschaftsrechtsangelegenheiten zwischen Kanada und Deutschland, wie in privaten Rechtsbereichen, z.B. kanadisches Erbrecht.

Foto(s): pexels-andrea-piacquadio-3768131 von Pexels

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