Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose sollten beachten, dass Reiseausweise seit Umsetzung der EU-Richtlinie 2252/2004 seit dem 28.06.2009 nur noch unter Speicherung von Fingerabdrücken ausgestellt werden.
Die Beantragung von Reiseausweisen für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose erfordert daher ab Vollendung des 6. Lebensjahres eine persönliche Vorsprache bei der Behörde. Die erhobenen Fingerabdrücke der Antragssteller werden ausschließlich im Chip des elektronischen Reiseausweises gespeichert.
Zu beachten ist auch, dass Antragssteller, die das 10.Lebensjahr vollendet haben, darüber hinaus eine eigenhändige Unterschrift leisten müssen.
Da die Reiseausweise auch für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin erstellt werden, sollten die Antragssteller rechtzeitig vor einer geplanten Reise bzw. vor Ablauf eines bereits vorliegenden Reisedokuments einen entsprechenden Antrag bei der Behörde stellen. Erfahrungsgemäß muss mit Bearbeitungszeiten von mindestens 4-6 Wochen gerechnet werden.
Neben einer persönlichen Vorsprache ist es erforderlich, dass der Antragssteller
- einen vollständig ausgefüllten Antrag auf Erstellung eines Reiseausweises
- ein aktuelles Ausweisdokument, z.B. bisherigen Reisepass, sowie
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto
bei Antragsstellung vorlegt.
Reiseausweise, die vor dem 28.06.2009 ausgestellt wurden, behalten bis zu ihrem Ablauf ihre Gültigkeit.
Die neuen Reiseausweise für Flüchtlinge und Staatenlose können bis zu einer Gültigkeitsdauer von maximal 3 Jahren, die Reiseausweise für Ausländer bis zu einer Gültigkeit von maximal 10 Jahren, bei Personen, die bei Antragsstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, maximal 6 Jahre ausgestellt werden. Es empfiehlt sich, bereits bei Antragsstellung auf die gewünschte Gültigkeitsdauer hinzuweisen.
München, den 18.08.2009
Rechtsanwalt Erhard Kogler
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