Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Reisemängel: Aufpreis für Ersatzhotel?

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Nicht jeder Mangel im Hotel lässt sich schnell beseitigen. In einem solchen Fall kann der Reiseveranstalter den Urlaubern eine Ersatzunterkunft in einem anderen Hotel anbieten, wobei es mindestens dem Hotelstandard entsprechen muss, der ursprünglich gebucht wurde. Einen Aufpreis für die Unterbringung in dem anderen Hotel kann der Veranstalter in der Regel nachträglich nicht mehr fordern - sogar, wenn das neue Hotel einen luxuriöseren Standard aufweist.

Anderes gilt laut einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main nur, wenn sich der Reiseveranstalter zuvor ausdrücklich die Forderung eines Aufpreises vorbehalten hat. Ist das nicht der Fall und sind die Urlauber einmal ins Ersatzhotel umgezogen, spielt es danach auch keine Rolle mehr, ob tatsächlich das ursprünglich gebuchte Hotel Reisemängel aufgewiesen hat. Denn dann schuldet der Reiseveranstalter nach Ansicht der Richter die Unterbringung in dem neuen Hotel, weil der ursprüngliche Reisevertrag durch den Hotelumzug nachträglich dahingehend abgeändert wurde.

(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 16.12.2008, Az.: 2-24 S 157/08)

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

Artikel teilen: