Reiserecht: Ein Kreuzfahrt-Schiffsarzt ist kein Erfüllungsgehilfe

Rechtsgebiete: Reiserecht, Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht
Rechtstipp vom 10.08.2011
Will ein Kreuzfahrt-Passagier Schadenersatz geltend machen, weil er vom Schiffsarzt falsch behandelt wurde, so muss er sich direkt an den Arzt wenden. Das Amtsgericht Rostock hat die ständige Rechtsprechung bestätigt, dass ein Schiffarzt kein "Erfüllungsgehilfe" des Reiseveranstalters aus dem Reisevertrag ist. Deshalb hafte der Veranstalter nicht für etwaige Fehldiagnosen des Doktors. (AmG Rostock, 47 C 260/10)

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