Reiserecht: Zwei Umzüge sind zwar ärgerlich, jedoch nicht schadenersatzpflichtig

Rechtsgebiet: Reiserecht
Rechtstipp vom 29.11.2011
Muss eine Familie am Urlaubsort sowohl am ersten als auch am letzten Tag ihrer (hier 8 Tage dauernden) Reise in einem anderen als dem gebuchten Hotel übernachten, so kann sie dafür den Reisepreis anteilig mindern. Das Amtsgericht München sprach eine Minderung in Höhe von 80 Prozent für die beiden Tage zu. Die Forderung der Familie, jeweils 100 Prozent erstattet zu bekommen, wurde ebenso abgelehnt wie der geforderte Schadenersatz. Waren die Ausweichhotels jeweils eine halbe Kategorie höher eingestuft und wurde auch der Transfer organisiert, so müsse es mit den 80 Prozent sein Bewenden haben. Dass zwei Umzüge innerhalb einer relativ kurzen Reise "ärgerlich" seien, sah das Gericht auch so. Allerdings sei das nicht derartig gravierend, dass die Umzugstage keinen Erholungswert mehr gehabt hätten. Nur bei "0 Erholung" sei Schadenersatz angemessen. (AmG München, 171 C 25962/10)

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