Rendite bei Schiffsfonds nur eingeschränkt rückforderbar?

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Der Bundesgerichtshof (künftig: BGH ) mit einem aktuellen Urteil vom 12. März 2013, Aktenzeichen: II ZR 73/11 geurteilt, dass nur unter bestimmten Voraussetzungen die Rückforderung von Ausschüttungen ermöglicht ist. : Nur wenn eine eigenständige vertragliche Abrede hierzu vorhanden ist, darf die Fondsgesellschaft Rückforderungen geltend machen. Wurden allerdings Zahlungen an den Investor geleistet, die nicht aus erwirtschafteten Gewinnen, stammen sodass ggf. ein Schneeballsystem zu vermuten ist, wird man sich als Investor nicht wehren können. Die wichtigere Frage jedoch, nämlich, ob man aus so einer Kapitalanlage-Beteiligung herausbekommt, beantworten Ihnen spezialisierte Fachanwälte.

MJH Rechtsanwälte, Herr Rechtsanwalt Martin J. Haas meint: Wer sich an einem Schiffsfonds beteiligt hat muss schon Geld investieren, dass er zu opfern bereit war. Der Totalverlust bzw. das Risiko des Totalverlustes ist bei solchen Investitionen nicht hinweg zu reden.


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