Rechtstipp vom 01.07.2010

Rentenversicherungsrecht Berlin: Kostenfolge einer fehlerhaften Rechtsbelehrung im Rentenbescheid

Das Landessozialgericht Stuttgart hat im Februar 2010 entschieden, dass die Rentenversicherung die Kosten des Vorverfahrens des Bürgers auch dann tragen muss, wenn sie einem Bescheid die - in diesem Fall fehlerhafte - Rechtsbelehrung beilegt, gegen den Bescheid sei der Widerspruch statthaft.

Im entschiedenen Fall war der Widerspruch entgegen der falschen Rechtsbelehrung unzulässig. Der Bürger nahm ihn deshalb zurück und wollte von der Behörde die im Vorverfahren aufgewandten Kosten erstattet bekommen. Zu Recht, entschied das Landessozialgericht. Schließlich habe die Rentenversicherung die Kosten durch die fehlerhafte Belehrung verursacht.

Ich stehe ihnen für eine Beratung im Rentenrecht unter Telefon 030 - 694 04 44 oder info@rechtsanwalt-sandkuehler.de gern zur Verfügung.


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