Restaurantbetreiber haben einen Anspruch auf Entschädigung bei Baustelle in der Nachbarschaft

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Stets ärgerlich: Bauaktivitäten direkt vor der eigenen Tür, die insbesondere für Geschäftsinhaber oft mit finanziellen Verlusten einhergehen. In einem markanten Urteil hat das OLG Bremen einem Gastgewerbebetreiber eine Entschädigung für untragbare Beeinträchtigungen zugesprochen.

Wenn Bauaktivitäten den Zugang zu einer gastronomischen Einrichtung signifikant behindern, ist der Betreiber des Restaurants berechtigt, eine finanzielle Kompensation einzufordern. Der Verantwortliche für die Baumaßnahmen ist zur Zahlung dieser Kompensation verpflichtet, sofern die Beeinträchtigung das tolerierbare Ausmaß überschreitet. Zur Ermittlung des Schadensausmaßes kann der vor den baulichen Aktivitäten generierte Gewinn als Basis herangezogen werden.

Leerstehendes Lokal aufgrund permanenter Baustelle

Ein Restaurantbetreiber hatte ein gastronomisches Etablissement angemietet. Der Besitzer des schräg gegenüberliegenden Areals initiierte weitreichende Bauprojekte. Infolgedessen war die Zufahrtsstraße über einen Zeitraum von fast zwanzig Monaten komplett blockiert. Ein Zugang aus der Innenstadt heraus war nicht mehr möglich. Zusätzlich wurden unmittelbar vor der Gaststätte Bauabsperrungen errichtet. Der Restaurantbetreiber forderte daraufhin eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 70.000 Euro.

Kompensation für Einkommensverluste

Angesichts des deutlichen Umsatzrückgangs war der Betreiber berechtigt, den genannten Betrag zu fordern. Ihm steht ein Kompensationsanspruch nach Nachbarrecht zu, so die juristische Einschätzung. Die Unannehmlichkeiten überschritten das normalerweise tolerierbare Maß. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der sogenannten "externen Behinderung". Die Höhe der Kompensation wird anhand der Art, Dauer und Intensität der Beeinträchtigung sowie deren Auswirkungen festgelegt. In diesem Fall hatte die Behinderung des Zugangs zur gastronomischen Einrichtung das tolerierbare Maß weit überschritten. Es war dabei zu berücksichtigen, dass die Erreichbarkeit des Restaurants über diesen Zeitraum hinweg sowohl für Autofahrer als auch für Fußgänger stark eingeschränkt war.



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