(Val) Rettungskräfte können künftig die Fahrberechtigungen für die Einsatzfahrzeuge unter erleichterten Bedingungen erhalten. Einer entsprechenden Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung hat der Bundesrat am 16.10.2009 zugestimmt. Betroffen sind Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste.
Nach Inkrafttreten der Verordnung können die zuständigen Landesbehörden zukünftig Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen erteilen, wenn der jeweilige Bewerber seit mindesten zwei Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzt und eine entsprechende Ausbildung sowie eine praktische Fahrprüfung absolviert hat. Auf eine gesonderte theoretische Prüfung wird verzichtet.
Bundesrat, PM vom 16.10.2009
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