Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall

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Ein Verkehrsunfall kann ein Leben für immer verändern. Aber selbst ohne gravierende Unfallfolgen sollte man seine Rechte kennen, um keine Nachteile zu erleiden. War man am Unfall beteiligt, sollte man keinesfalls weiterfahren, da sonst eine Strafbarkeit wegen Unfallflucht droht.

Die ersten Minuten nach dem Unfall

Zuerst muss die Unfallstelle gesichert werden, ohne sich dabei selbst zu gefährden. Danach sollte man sich einen Überblick verschaffen und den Notruf wählen. Ebenso sollte bei sogenannten Bagatellunfällen die Polizei gerufen werden: Die Polizei protokolliert den Unfall, hält die Personalien von Zeugen fest und tauscht die Personalien der Unfallgegner aus. Diese Dienstleistung der Polizei ist unersetzlich, da man als Betroffener selten einen klaren Kopf hat und Dinge übersieht. Das erleichtert den späteren Beweis des Unfallhergangs. Jeder muss mit entsprechenden Fragen der Polizei rechnen und sollte deshalb sein Schweigerecht kennen.

Schweigerecht kennen

Hat man den Unfall selbst verschuldet und wurden Personen verletzt oder gar getötet, droht eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Aber auch bei kleinen Sachschäden kann ein Bußgeld wegen einer angeblich begangenen Ordnungswidrigkeit drohen. Wer entsprechend unter Verdacht steht, hat wie jeder Beschuldigte das Recht zu schweigen. Bis auf Angaben zur Person muss niemand etwas mitteilen, das ihn möglicherweise belastet. Nachteile wegen des berechtigten Schweigens dürfen daraus nicht erwachsen.

Keine Schuld übernehmen

Unfallteilnehmer sollten zudem kein Schuldanerkenntnis abgeben, selbst wenn sie den Unfall tatsächlich allein verschuldet haben. Ein solches Anerkenntnis lässt sich nicht nur schwer wieder aus der Welt schaffen. Es erschwert auch die Beweislage in einem späteren Prozess. Und obendrein kann das Schuldanerkenntnis ein böses Nachspiel mit der eigenen Versicherung nach sich ziehen: Wer die Schuld an einem Unfall übernommen hat, dessen Versicherung kann die Schadensregulierung verweigern. Im schlimmsten Fall muss der Betroffene dann für den Schaden selbst aufkommen.

Rechtsanwalt beauftragen

Aufgrund der Komplexität des Verkehrsrechts und der unübersichtlichen Rechtsprechung sind Unfallgeschädigte schnell überfordert. Es besteht die Gefahr, dass sie Ansprüche mangels Kenntnis nicht geltend machen, wie zum Beispiel den Haushaltsführungsschaden. Oder das Schmerzensgeld fällt zu gering aus. Rechtsanwälte können diese Ansprüche beziffern und auch durchsetzen.

Geschädigte, die den Unfall nicht verschuldet haben, erhalten ihre Rechtsanwaltskosten regelmäßig von der gegnerischen Versicherung erstattet. Liegt eine Teilschuld vor, muss die gegnerische Versicherung die eigenen Anwaltskosten zumindest zum Teil tragen. Auch muss sich der Geschädigte um die Erstattung der Gebühren nicht kümmern. In der Praxis fordert der Rechtsanwalt zugleich seine Gebühren im Rahmen der Regulierung ein.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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