„Riddick – Überleben ist seine Rache“ – Neue Abmahnungen von Waldorf Frommer

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Zurzeit mahnt die bundesweit im Bereich Filesharing bekannte Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München verstärkt im Auftrag der Universum Film GmbH Rechteverletzungen bezüglich des Filmes „Riddick – Überleben ist seine Rache“ ab.

Dieses US-amerikanische Werk, das im Original „Riddick“ heißt, ist ein Science-Fiction-Action-Film aus dem Jahre 2013. Regie führte David Twohy. In den Hauptrollen sind u.a. Vin Diesel („Riddick“), Karl Urban und Dave Bautista zu sehen. Inhaltlich geht es um die Titelfigur „Riddick“, die sich auf einem öden, lebensfeindlichen Planeten wiederfindet und sich dort gegen aggressive Aliens verteidigen muss.

Unsere Mandanten müssen sich zurzeit verstärkt gegen die Abmahnungen der oben genannten Münchener Kanzlei verteidigen, die gerade im Namen des Rechteinhabers Universum Film GmbH, ebenfalls aus München, verschickt werden.

Darin wird der Vorwurf erhoben, dass die Mandanten über die Internet-Tauschbörse „bittorrent“ diesen Film heruntergeladen und somit gleichzeitig zum elektronischen Abruf für Dritte bereitgehalten hätten. – Da aber der abgemahnte Anschlussinhaber erfahrungsgemäß nicht immer auch der tatsächliche Rechteverletzer ist, kommt es wiederum häufig dazu, dass völlig Unbeteiligte sich plötzlich einer nicht unerheblichen Zahlungsforderung gegenübersehen. So fordern die Münchener Kollegen neben der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aktuell 815.- Euro Schadens- und Aufwendungsersatz für ein illegales Tauschbörsenangebot bezüglich des genannten Filmwerkes.

Im Falle einer solchen Abmahnung sollte auf jeden Fall nicht vorschnell der dem Anwaltsschreiben beiliegende Unterlassungsvertrag unterzeichnet werden. Vielmehr sollte umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, damit nicht ein paar Tage später weitere Abmahnungen oder gar eine einstweilige Verfügung ins Haus flattern. Was den Aufwendungs- und Schadensersatzanspruch angeht, muss weiter geprüft werden, ob der Abgemahnte hier tatsächlich Täter- oder Störer ist und überhaupt haftbar gemacht werden kann. In vielen Fällen ist es auch möglich, eine Reduzierung der zunächst geforderten Summe oder Ratenzahlung mit den Kollegen auszuhandeln.

Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung betroffen sein, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. – Wir helfen Ihnen gerne.

Stefan Morbach
(Rechtsanwalt)


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