Rockstroh – Kaugummi: Keine € 339,50 an Fareds!

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Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten? Wird auch Ihnen vorgeworfen, das Lied Rockstroh - Kaugummi des Rechteinhaber Celebrate Records GmbH unerlaubt im Internet zum Download angeboten zu haben?

Ist das Betrug oder Abzocke?

Das Schreiben von Fareds ist weder Betrug noch Abzocke. Irgendjemand hat das Lied angeboten. Oft waren es Gäste, die mit dem Smartphone den hauseigenen WLAN-Zugang genutzt haben. Auch auf Smartphones können Filesharing-Tauschbörsen genutzt werden.

Haftet der Anschlussinhaber dann immer?

Nein. Ein auch unter Anwälten weit verbreiteter Irrtum ist, dass der Anschlussinhaber stets eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben muss. Das ist in vielen Fällen eine Fehlberatung und für den Abgemahnten hoch riskant. Denn jede, auch die modifizierte Unterlassungserklärung kann lebenslang (!) Vertragsstrafen von über € 5.000 auslösen!

Sobald andere wie Ehepartner, Kinder, Mitbewohner, Mieter den Internet-Anschluss mitgenutzt haben, hat es Fareds schwer, die Täterschaft nachzuweisen. Selbst die Störerhaftung entfällt in vielen Fällen.

Was kann man gegen das Fareds-Schreiben unternehmen?

Wir prüfen für Sie, ob Sie für den illegalen Upload von Rockstroh-Kaugummi als Anschlussinhaber haften.

Sofern nicht, so ist Ziel der Verteidigung die vollständige Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs sein.

Die Anwaltskanzlei Hechler vertritt bundesweit tausende Abgemahnte. Vor einer Inanspruchnahme anwaltlicher Dienste können sich Betroffene an uns wenden.

Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung erörtern wir die Sach- und Rechtslage. Wir verteidigen Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.abmahnungs-abwehr.de.


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