Rote Ampel überfahren - kein Fahrverbot bei Glatteis

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Der Sommer war kaum da, schon naht der Winter. Passend zum Thema Winter und Verkehrsrecht stelle ich heute nachfolgende – wenn auch etwas ältere – Entscheidung des OLG Dresden vor.

Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Beschluss vom 27.2.1998 (AZ: 2 Ss (OWi) 84/98) Folgendes entschieden:

Hat ein Autofahrer wegen spiegelglatter Fahrbahn vor einer Rotlicht zeigenden Ampel Brems- und Anhalteschwierigkeiten, trifft ihn nur der Vorwurf leichtester Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Bei dieser Sachlage kann trotz Vorliegens eines qualifizierten Rotlichtverstoßes von der Anordnung des Regelfahrverbots abgesehen und nur die Regelgeldbuße verhängt werden.

Das Überfahren einer roten Ampel bei einer Rotlichtdauer von mehr als einer Sekunde ist ein typischer Fall eines sog. Regelfahrverbots. Bei Regelfahrverboten hat der Gesetzgeber bereits die grundsätzliche Entscheidung getroffen, dass sich aus der Art des Verstoßes die für ein Fahrverbot nach § 25 StVG grundsätzlich erforderliche grobe oder beharrliche Pflichtverletzung ergibt.

Diese Regelvermutung kann aber, wie das Urteil des OLG Dresden zeigt, widerlegbar sein.

Die Entscheidung bietet gute Argumente, ein Fahrverbot im konkreten Einzelfall abzuwenden. Ob ein Absehen vom Fahrverbot in Betracht kommt oder nicht, ist Einzelfallsache. Lassen Sie sich hierzu kompetent von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten.


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