Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren auch für Unternehmer

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Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) schon 2014 entschieden hatte, dass Verbraucher die wegen eines Kreditvertrages an Banken gezahlten Bearbeitungsgebühren zurückfordern können, hat der BGH dieses Recht nunmehr auch Unternehmen zugesprochen. Auch bei gewerblichen Krediten und Unternehmerdarlehen sind Bearbeitungsgebühren unzulässig. Die Banken müssen diese zurückzahlen.

Mit Urteilen von Anfang Juli 2017 hat der BGH entschieden, dass Banken von Unternehmen beim Abschluss von Darlehensverträgen keine zusätzlichen „Bearbeitungsgebühren“ verlangen dürfen (BGH, Urt. v. 04.07.2017, Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16). Entsprechende vorformulierte Klauseln in Darlehensverträgen zwischen Banken und Unternehmen sind unwirksam. Ausgangspunkt in den entschiedenen Fällen waren Unternehmen, die sich gegen Bestimmungen in den von ihnen abgeschlossenen Kreditverträgen wehrten, wonach sie den Banken ein von der Laufzeit des Darlehens unabhängiges „Bearbeitungsentgelt“ bzw. „Bearbeitungsgebühr“ zu zahlen hatten.

Damit bleibt der BGH seiner Rechtsprechung treu und wendet die für Verbraucher ausgearbeiteten Grundsätze konsequent auch für Unternehmen an, sagt Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, Sprecher des Arbeitskreises Bank- und Kapitalmarktrecht beim Berliner Anwaltsverein und Rechtsanwalt bei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte aus Berlin.

Durch den Versuch der Banken, laufzeitunabhängige Kosten auf den Darlehensnehmer abzuwälzen, werden diese unangemessen benachteiligt. Wesentliche Gegenleistung für die Gewährung des Darlehens ist nämlich nur die Zahlung von Zins. Darüber hinausgehende, gesonderte Entgelte dürfen nicht verlangt werden. Die Banken können auch nicht mit den Gepflogenheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs argumentieren, denn die Schutzklauseln des Gesetzes sollen gerade die Ausübung einseitiger Gestaltungsmacht durch die Banken verhindern, so der BGH.

Das Urteil wird die Banken teuer zu stehen kommen, denn in vielen Fällen haben Unternehmer bis zu fünfstellige Bearbeitungsentgelte bezahlt.

Nach dem BGH-Urteil können nun auch all diejenigen, die für ihre gewerblichen Kredite Bearbeitungsgebühren gezahlt haben, diese von den Banken zurückerstattet verlangen. Dieser Anspruch gilt auch für Unternehmer, Gewerbetreibende und Selbständige. Allerdings ist die Verjährungsfrist zu berücksichtigen: Wir nehmen an, dass wegen der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist nur Bearbeitungsentgelte zurückgefordert werden können, die im Jahr 2014 oder später verlangt wurden. Für frühere Sachverhalte ist zu prüfen, ob nicht verjährungshemmende Sachverhalte vorliegen, sodass die Verjährung noch nicht eingetreten ist. Dies übernehmen wir für Sie gerne.

Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von Dr. Späth und Partner Rechtsanwälte aus Berlin hilft ihnen bei der Rückforderung gezahlter Entgelte kostengünstig weiter. Auf unsere Musteranschreiben reagieren regelmäßig unmittelbar. Denn dann wissen die Banken, dass der Unternehmer auf der Gegenseite seine Interessen Durchsetzung stark betreibt.

Haben Sie Bearbeitungsentgelt für einen Unternehmenskredit oder ein gewerbliches Darlehen bezahlt? Dann melden sich bei uns – wir machen Ihnen ein kostenfreies Angebot und analysieren ihre Chancen und Risiken.

Ihr Ansprechpartner bei uns ist 

Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, LL.M. 

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB


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