Rufschädigung und Beleidigung im Internet – was können Sie tun?

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Soziale Medien und Online-Foren haben eine öffentliche Plattform für freie Meinungsäußerung eröffnet. Diese Art der Kommunikation hat viele Vorteile – allerdings regt die örtliche Distanz zwischen den Nutzern auch dazu an, so direkt zu sein, wie man es in einem persönlichen Gespräch nicht wäre. Das betrifft vor allem das Thema Beleidigung, „Hate Speech“ und Rufschädigung. Betroffene brauchen dann eine schnelle und versierte Lösung.

Meinungsfreiheit oder Tatsachenbehauptung?

Grundsätzlich kann jede Äußerung im Internet rechtlich überprüft werden. Wer eine Meinung zu einem Thema oder einer Person äußert, genießt grundsätzlich den verfassungsrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit. Im Gegensatz dazu darf niemand unwahre Tatsachen behaupten. Zunächst muss bei einer Äußerung also überprüft werden, ob es sich um eine Meinungsäußerung oder um eine Tatsachenbehauptung handelt. Im Zentrum der Abgrenzung steht die Frage, ob der Inhalt der Äußerung „dem Beweis zugänglich“ ist. Denn Tatsachen können „bewiesen“ werden, Meinungen nicht.

Jeder darf bewerten und eine Meinung haben

Eine Meinung enthält immer ein Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens. Vor allem Werturteile, also ob man etwas gut oder schlecht findet, fallen in den Bereich der Meinungsfreiheit. Denn eine persönliche Bewertung kann nicht bewiesen werden. Daher gehören Bewertungen auf Google, Kanunu, Jameda & Co. in der Regel auch in den Bereich der Meinungsfreiheit, denn im Zentrum steht hier gerade die persönliche Meinung und Bewertung durch einzelne Personen. Doch auch hier gibt es eben Grenzen, wenn sich Meinungen und Tatsachenbehauptungen vermischen oder die Äußerung beleidigend ist.

Niemand darf falsche Tatsachen behaupten

Wenn jemand eine Tatsache beschreibt oder behauptet, ist die erste Frage, ob diese wahr oder falsch ist. Grundsätzlich ist die Behauptung einer falschen Tatsache unzulässig. Wahre Tatsachen dürfen prinzipiell öffentlich geäußert werden. Allerdings kann man nicht wahllos Tatsachen über andere Personen oder Unternehmen öffentlich preisgeben. Denn die zweite Frage ist immer, ob die Äußerung einer wahren Tatsache eine andere Person in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. So ist es in der Regel unzulässig, Tatsachen aus dem intimsten Privatleben oder der Geheimsphäre einer Person öffentlich wiederzugeben. Auch Tatsachen, die eine Person beleidigen, dürfen nicht geäußert werden. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Schwelle zur Beleidigung überschritten ist.

Schutz der persönlichen Ehre – im Internet nicht immer einfach

Hier prallen zwei Grundrechte aufeinander: das Recht auf Meinungsfreiheit der einen Person und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der anderen Person. Jeder Einzelfall ist etwas anders, daher wird bei der rechtlichen Prüfung abgewogen. Doch auch, wenn es nicht um Tatsachen, sondern um reine Meinungsäußerungen geht: es gibt Grenzen. So nennt das Grundgesetz unter anderem den Jugendschutz sowie das Recht der persönlichen Ehre als Schranken der Meinungsfreiheit. Überschreitet eine Meinungsäußerung die Schwelle zur Beleidigung, ist das Recht der persönlichen Ehre einer Person verletzt. Hierfür gibt es den Straftatbestand der Beleidigung (§§ 185 ff. StGB).

Beispiele zur Abgrenzung:

„Frau X ist Ärztin.“ Hierbei handelt es sich um die Behauptung einer Tatsache, da überprüft werden kann, ob Frau X wirklich Ärztin ist.

„Frau X kann ich als Ärztin nicht empfehlen.“ Das ist eine Meinungsäußerung, da hier eine Bewertung vorgenommen wird.

Diese beiden Beispiele sind sehr einfach und leicht abzugrenzen. Im echten Leben sind die Äußerungen wesentlich schwieriger zu kategorisieren, weil sich oft Tatsachenbehauptungen mit Meinungen und Bewertungen vermischen. Dann muss auch geprüft werden, welcher Aussagenkern im gesamten Kontext der Äußerung im Vordergrund steht. Aussagen können außerdem ironisch gemeint oder mehrdeutig sein. In diesem Fall gibt es Regeln für die Auslegung solcher Äußerung. Der Wortlaut allein ist dabei nicht entscheidend. Als Rechtsanwalt für Äußerungsrecht ist es daher von großer Bedeutung, die aktuelle Rechtsprechung und die komplexen Abgrenzungskriterien der Gerichte zu kennen, um einen Betroffenen umfassend beraten zu können.

Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Fall einer Beleidigung oder falscher Behauptung:

1. Abmahnung aussprechen

Wenn Sie im Internet durch eine Äußerung beleidigt werden oder ihr Ruf durch Behauptungen in Gefahr ist, ist schnelles Handeln gefragt. Zunächst sollten Sie eine Abmahnung aussprechen. Mit der Abmahnung wir die äußernde Person auf die Rechtswidrigkeit der Äußerung hingewiesen und aufgefordert, die Äußerung in Zukunft zu unterlassen. Außerdem werden rechtliche Schritte für den Fall angedroht, dass der Äußernde die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verweigert oder erst gar nicht darauf reagiert. Bereits an dieser Stelle sollten Sie einen erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt zu Rate ziehen, um Ihre Rechte schnellstmöglich durchzusetzen.

2. Einstweilige Verfügung und Klage 

Ist die Abmahnung erfolglos, kommt im zweiten Schritt eine einstweilige Verfügung in Betracht. Dazu ist ein Antrag beim zuständigen Gericht notwendig. Nur wenn die Sache sehr dringlich ist, erlässt das Gericht die einstweilige Verfügung. Die erste Voraussetzung ist daher, dass der Betroffene und sein Rechtsanwalt schnell handeln, da das Gericht andernfalls nicht davon ausgeht, dass die Angelegenheit wirklich dringend ist. Im Wege der einstweiligen Verfügung wird dem Äußernden vom Gericht unter Androhung einer Strafe verboten, die Äußerung zu wiederholen. Wehrt sich der Äußernde dagegen und legt ein Rechtsmittel sein, wird die Angelegenheit vor Gericht verhandelt. Erst dann prüft das Gericht, ob die Äußerung tatsächlich rechtswidrig ist oder nicht.

Mein Rat an Sie:

Das Äußerungsrecht betrifft viele verschiedene Fragen und bedarf stets einer individuellen Prüfung des Einzelfalls. Es kann daher notwendig sein, von Anfang an einen versierten Anwalt an der Seite zu haben. Durch meine Tätigkeit als Rechtsanwalt im Bereich des Medienrechts habe ich mich umfassend mit dem Thema rechtswidriger Äußerungen im Internet auseinandergesetzt und bin umfassend mit den juristischen Aspekten und Möglichkeiten vertraut. Nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf, wenn Sie gegen eine beleidigende Äußerung oder die Behauptung einer falschen Tatsache vorgehen wollen und hierbei Rat und Unterstützung suchen. 

Kontaktieren Sie mich einfach und unkompliziert über einen Kanal Ihrer Wahl, ob per Mail, telefonisch, oder per Post.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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